dbb hh-info 12/2019

Besoldungs- und Versorgungsanpassung wird auf den Weg
gebracht!

Gute Nachricht für die Beamtinnen und Beamten sowie für die Anwärter und Versorgungsempfänger! Das Tarifergebnis diesen Jahres und der beiden nächsten Jahre wird im Gesamtvolumen für die verbeamtete Kollegenschaft übernommen.

Die Gehälter und Versorgungsbezüge werden laut dem Entwurf einer Senatsdrucksache wie folgt angehoben:

• Rückwirkend zum 01.01.2019 = 3,0 %
• Ab dem 01.01.2020 = 3,2 %
• Ab dem 01.01.2021 = 1,4 %
• Anwärterinnen und Anwärter erhalten rückwirkend zum 01.01.2019 eine Erhöhung der Anwärterbezüge um einen Festbetrag in Höhe von 50,00 €;
• ab dem 01.01.2020 eine weitere Erhöhung um einen Festbetrag in Höhe von ebenfalls 50,00 €.
• Der Urlaubsanspruch wird für Anwärterinnen und Anwärter auf 30 Arbeitstage angehoben.

Nach Ansicht des Senates ist eine überproportionale Erhöhung der ersten Stufen aus dem Tarifabschluss sowie eine Erhöhung der Tabellenwerte um einen Mindesterhöhungsbetrag aus strukturellen und rechtlichen Gründen nicht vorgesehen.

So sollen bereits bei der Überführung des Bundesrechts in Landesrecht im Jahr 2010 die ersten Stufen der Besoldungstabellen erheblich erhöht worden sein, so dass insoweit kein Handlungsbedarf besteht. Im Ranking-Vergleich der Einstiegsgehälter im Beamtenbereich stünde Hamburg weiterhin auf den vorderen Plätzen. Zudem müsste das für den Beamtenbereich maßgebliche Lohnabstandsgebot eingehalten werden.

Im Jahre 2019 wird somit letztmalig 0,2 % für die Versorgungsrücklage von der Besoldungserhöhung abgezogen. Ab 2020 entfällt der Abzug.

Festzustellen bleibt, dass der Bürgermeister sein Wort gehalten hat; das zumindest ist doch erfreulich. Wir werden den zu erwartenden Gesetzentwurf sehr genau im Hinblick auf die amtsangemessene Alimentierung prüfen und entsprechend weiter berichten.

gez. Rudolf Klüver


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