dbb hh-info 13/2019

Wieder eine gute Nachricht für die Beamtinnen und Beamten sowie für die Anwärterinnen und Anwärter und Versorgungsempfänger!

Während der gestrigen Sitzung des Haushaltsausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft wurde das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2019/ 2020/ 2021 von den anwesenden Bürgerschaftsabgeordneten parteiübergreifend einstimmig (!) beschlossen.

Die entsprechende Gesetzesvorlage soll nun am 11.09.2019 in der Bürgerschaft endgültig beschlossen werden.

Auf Nachfrage aus dem Abgeordnetenkreis sicherte Staatsrat Pörksen (Chef der Senatskanzlei) die Aus- und Nachzahlung (rückwirkend zum 01.01.2019) mit den Oktobergehältern zu.

Bleibt jetzt nur noch zu hoffen, dass das umstrittene IT-Verfahren KoPers die Umsetzung der Besoldungs- und Versorgungsanpassung ordnungsgemäß und vor allem auch richtig verarbeitet.

Zur Erinnerung: Die Gehälter und Versorgungsbezüge werden laut dem Gesetzentwurf wie folgt angehoben:

  • Rückwirkend zum 01.01.2019
  • Ab dem 01.01.2020
  • Ab dem 01.01.2021
  • Anwärterinnen und Anwärter erhalten rückwirkend zum 01.01.2019 eine Erhöhung der Anwärterbezüge um einen Festbetrag in Höhe von 50,00 ;
  • ab dem 01.01.2020 eine weitere Erhöhung um einen Festbetrag in Höhe von ebenfalls 50,00 €.
  • Der Urlaubsanspruch wird für Anwärterinnen und Anwärter au30 Arbeitstage angehoben.

Im Jahre 2019 wird somit letztmalig 0,2 % für die Versorgungscklage von der Besoldungserhöhung abgezogen. Ab 2020 entfällt der Abzug.

gez. Rudolf Klüver

 


kn buch klein

Kollegen gesucht!

handzettel kollegen gesucht 2018 a5
Rckseite Infoblatt AVD2022quer

Bankverbindung

LVHS-Hamburg

BB Bank BIC:
GENODE6 1BBB

IBAN:
DE34 6609 0800 0007 5611 64

 

 

BBBank Wunschkredit lvhs


Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.