Wir werden Elten
Sie werden Eltern…
… was tun?!
Vor der Geburt…
Sobald die Schwangerschaft bekannt ist muss umgehend die Beschäftigungsbehörde (Dienstvorgesetzte) über die Tatsache der Schwangerschaft sowie des voraussichtlichen Entbindungstermins informiert werden (§7 HmbMuSchVO).
Beschäftigungsverbot:
Während der Schwangerschaft dürfen nur Tätigkeiten ausgeübt werden, die das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind nicht gefährden (§§ 1,2 HmbMuSchVO).
Schwangere dürfen daher keinen direkten Kontakt zu Gefangenen haben, weil die Gefahr tätlich angegriffen zu werden vorhanden ist (§ 2 Abs. 2,6 HmbMuSchVO)
Mehrarbeit/Nachtdienst:
Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, sowie an Sonn-und Feiertagen und zur Mehrarbeit darf die Schwangere nicht herangezogen werden (§ 9 HmbMuSchVO).
Mutterschutzfristen:
In den letzten sechs Wochen vor der Entbindung sowie in den ersten acht Wochen nach der Entbindung darf die Schwangere nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie dieses ausdrücklich erklärt (Erklärung kann jederzeit widerrufen werden).
Die Frist verlängert sich bei Früh- und Mehrlingsgeburten auf 12 Wochen. (§ 1 und 3 HmbMuSchVO)
DuZ:
Während der Beschäftigungsverbote und während der Stillzeit wird ein Mittelwert aus den letzten drei Monaten (vor Schwangerschaftseintritt) weiter bezahlt. (§ 4 HmbMuSchVO)
Mutterschutzgesetz und weitere Informationen unter:
http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?nid=6&showdoccase=1&doc.id=jlr-MuSchBVHA1999pP4&st=lr
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/BJNR274810006.html#BJNR274810006BJNG000101119
Nach der Geburt…
Änderungsanzeige sowie die Geburtsurkunde des Kindes bei der zuständigen Dienststelle (Personalreferat des Strafvollzugsamtes) vorlegen.
Elterngeld:
Anspruchszeitraum sind die ersten 14 Lebensmonate des Kindes
- ACHTUNG! Das Elterngeld Plus kann über den 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden, solange es ab dem 15. Lebensmonat in aufeinander folgenden Lebensmonaten von zumindest einem Elternteil in ‚Anspruch genommen wird.
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__4.html
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen vor der Geburt des Kindes. Es ersetzt i.d.R. 67% des wegfallenden Nettoeinkommens.
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2.html
https://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner
Elternzeit:
Anspruchszeitraum unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes.
Flexiblere Elternzeit durch ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
http://www.hamburg.de/familienwegweiser/118162/elternzeit/
http://www.elterngeld-plus.de/
Die gesetzlichen Regelungen der Elternzeit beinhalten sehr viele gesetzliche Regelungen, so dass es ratsam ist, sich von der Elterngeldstelle beraten zu lassen.
http://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11256284/
Setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrer PKV in Verbindung, um eventuell spätere Nachteile zu vermeiden.