Amtsangemessene Alimentation/Auszahlung Angleichungszulage 2021/2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auf Grund vieler Nachfragen teilen wir Euch mit, dass laut einer schriftlichen kleinen Anfragedes Abgeordneten Sandro Kappe (CDU) vom 08.07.2022 und der Antwort des Senats - Drucksache 22/8825 - der Entwurf eines Hamburgischen Gesetzes zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2022 und zur Aufhebung personalvertretungsrechtlicher Sonderregelungen der Bürgerschaft zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorliegt (Drs. 22/8848).
Das bedeutet für Euch, dass die Auszahlung der Angleichungszulage für das Jahr 2021 nach dem Inkrafttreten des Gesetzes und die Auszahlung der Angleichungszulage für das Jahr 2022 zum 1. Dezember 2022 zusammen mit der Besoldungsanpassung erfolgen soll. Die Zahlungen erfordern das vorherige Inkrafttreten des Gesetzes, es sei denn, die Bürgerschaft ermächtigt den Senat schon im laufenden Gesetzgebungsverfahren, die Auszahlung bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorzunehmen.
Die vom dbb Hamburg vorgeschlagene jährliche Angleichungszuschlag (bis Ende 2025) von jeweils 1 % die in einem Beispielfall(A9 Stufe 8) zu einer Summe von 4126,25 € führen würde, wurde scheinbar nicht gefolgt. Dieser Betrag wäre zwar niedriger, dafür aber ruhegehaltsfähig und hätte in der Besoldung einen dynamischen Effekt.