Jetzt hat sogar ein Gericht der Abteilung Justizvollzug  aufgezeigt, dass zu wenig medizinisches Personal vorhanden ist. Ein Gefangener beklagte seine zahnmedizinische Unterversorgung am Hamburger Landgericht.

Das Gericht sprach in seinem Tenor :“ Auf die Knappheit des zahnärztlichen Personals kann sich die Antragsgegnerin (Behörde=red. Anm.) nicht berufen. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sind die Vollzugsanstalten personell so auszustatten, dass sie ihre Aufgaben erfüllen können. Zu diesen Aufgaben gehört auch die Krankenbehandlung (BVerG NStZ-RR2013,224)

Ein Zustand, der seit langem im HH Vollzug vorherrscht und von Gewerkschaft (LVHS) und dem Personalrat der Vollzugsanstalten stetig angeprangert wird. Während teilzeitbeschäftigte Zahnarzthelferinnen regelmäßig  um eine Erhöhung ihrer Arbeitszeit ersuchten, um von ihrer Haupttätigkeit leben zu können, wurde dies ebenso regelmäßig von der Abteilung Justizvollzug abgelehnt. Ein Skandal, dass die Justizbehörde trotz festgestellter Notwendigkeit ( siehe Gerichtstenor ) nicht in der Lage ist ,ihre Beschäftigten entsprechend so zu planen und einzusetzen, dass eine hauptberufliche Existenz der zahnmedizinischen Angestellten und die zahnmedizinische Versorgung der Gefangenen/Patienten sichergestellt wird. Ein deutliches Zeichen dafür ,dass auch hier die Einsparverpflichtungen im Hinblick auf die Schuldenbremse 2020 völlig unangemessen angewendet werden.

Seit langem fehlt es an medizinischen Personal, wie in der Vergangenheit von der Landesleitung des LVHS berichtet, ist das Krankenpflegepersonal aus Mangel an Ärzten genötigt, teilweise deren Entscheidungen zu treffen. Ein unhaltbarer Zustand!

Ein weites Indiz für die katastrophale personelle Ausstattung sind zahlreiche Gefährdungsanzeigen/Überlastmeldungen. Allein im Zeitraum vom 21.03.-28.03.2016 liegen elf  Meldungen des medizinischen Personals aus einer Anstalt vor. Stationen und Ambulanzen der Anstalten sind regelmäßig unterbesetzt. Das Krankenpflegepersonal übernimmt nebenher zahlreiche vollzugliche Aufgaben im Krankenhausbetrieb. Selbst am Tage wird teilweise nur mit der Hälfte der personellen Ausstattung gearbeitet. Im Nachtdienst sind regelhaft nur noch zwei Drittel der erforderlichen Krankenpfleger vor Ort. In der JVA Billwerder waren durch längere krankheitsbedingte Ausfälle nur noch knapp 50 % des bereits reduzierten Pflegepersonals tätig. Zusätzliche Aufgaben und der Mangel an Ärzten verschärfen die Situation zusehends. Eine adäquate Ausbildung und Einweisung neu eingestellter Beschäftigter in Sicherheits-und Ordnungsbelange der Anstalt wird kaum noch durchgeführt, da das medizinische Personal sofort für Tätigkeiten innerhalb der Ambulanz eingesetzt werden muss. Kurzeinweisungen von ca. 1 ½ Stunden sind die Regel und das in einer geschlossenen Anstalt mit Straf-und Untersuchungshaft und hohem Sicherheitsstandard, von der Sicherheit der Bediensteten ganz zu schweigen, unverantwortlich und katastrophal!

Müller/Wittenburg


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