Dafür, dass der Umzug der Teilanstalt für Frauen von der JVA Hahnöfersand in die JVA Billwerder fast reibungslos erledigt wurde, muss man allen Kolleginnen und Kollegen der beiden Anstalten sowie allen anderen daran Beteiligten höchsten Respekt zollen.
Kaum ist die TAF in die JVA Billwerder eingezogen, schon werden die ersten  motivierten in frustrierte Mitarbeiter umgewandelt!
Geht nicht? Lesen sie selbst!

Die Sicht eines betroffenen Kollegen ist im folgenden Text eindrucksvoll geschildert.

Hallo liebe Kollegen,
ich möchte das ihr folgendes aus meiner Feder lest, bevor es euch von jemanden mitgeteilt wird der grade mal 4-5 Wochen für uns zuständig ist.
Die Aufgaben des Wohngruppenbeamten der TvS werden mir entzogen und einem Kollegen der JVA Billwerder übergeben.
Für diese Entscheidung war es nicht von Bedeutung, das 2008 Frau …… und ich unter Herrn  *  diese Station konzeptionierten und eröffneten und ich nach der Versetzung von Frau  *   die Station weitgehend allein unter Frau   *  weiterführen durfte.
An dieser Stelle möchte ich mich dafür bei ihnen Frau   *  bedanken.
Es war ferner nicht von Bedeutung, dass ich eine 4 jährige Ausbildung zum Systemischen Therapeuten, den Heilpraktiker für Psychotherapie und weitere Fortbildungen wie z.B.: Gruppenarbeit mit Drogenabhängigen gemacht habe. Dies geschah in Hinsicht auf meine Arbeit und ich wurde hierbei mit verschiedensten Mitteln von der Justizbehörde unterstützt.
Auch habe ich meinen Job nicht wegen grober Fehler, Dienstaufsichtsbeschwerden oder anderen Verfehlungen verloren.
Der Grund ist einfacher:
Der Kollege bekommt den Job, weil er bereits in der von mir angestrebten Besoldungsgruppe A9 ist. So einfach kann das Leben sein.
Über diese Entscheidung bin ich überaus traurig und fühle mich meiner Beruflichen Identifikation beraubt.
Ich war fast 11 Jahre Teil der TAF und möchte mich bei euch für die Zusammenarbeit bedanken. Ich habe euch alle als sehr engagiert und motiviert erlebt.

Als Fazit möchte ich einige Aussagen aus der Vergangenheit revidieren. Vergesst meine Reden über „Fortbildung lohnt sich“ und „ Mit Engagement kann man vieles schaffen“.
Sie waren offensichtlich falsch. Werdet ( wie auch immer ) A9. Dann sind Qualifizierungen egal und die Welt steht euch offen.
(Namen im Text wurden durch * ersetzt)

In den Hamburger Vollzugsanstalten kein Einzelfall. In einigen Bereichen haben wir motiviert arbeitende Kolleginnen und Kollegen mit der Besoldungsgruppe A8 die ihre Aufgaben im Tätigkeitsbereich A9 verrichten oder bisher gut verrichtet haben und bei Auswahlverfahren vorerst keine Möglichkeit haben diesen Dienstposten und damit die höhere Besoldungsgruppe zu erreichen.
Der Grund: Stellenentbündelung und wertgleiche Umsetzungen, die ein weiteres Auswahlverfahren  nicht notwendig machen.

„Der Grundsatz der Bestenauslese gilt dagegen nicht zwingend bei bloßen Umsetzungen oder Versetzungen, weil es sich hierbei nicht um Ernennungen handelt. Dabei hat der Dienstherr
ein Ermessen, ob er im konkreten Einzelfall eine Stelle im Wege der Beförderung oder der Versetzung/Umsetzung besetzen möchte.“ -soweit die Rechtsprechung

Rechtens JA- gerecht NEIN !     Frustration vorprogrammiert. 


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