dbb hh-info 15/2015 04.05.2015
Beihilfe: Neue Erkrankung des Patienten…..-
Anlässlich eines verstärkten Beschwerdemail-Verkehrs über die wieder kaum zu akzeptierenden Bearbeitungszeiten der Beihilfeanträge hat sich der dbb hamburg erneut an das federführende Personalamt gewandt. Grund dafür war auch ein Schreiben des Geschäftsführers des ZPD, welches dem dbb hamburg Mitte April 2015 zuging.
Demnach konnte das ambitionierte Ziel der durchschnittlichen Bearbeitungszeit der Beihilfeanträge von 10 Tagen aus verschiedenen Gründen nicht gehalten werden (Schreiben des ZPD ist beigefügt).
Auf Vorhaltung des dbb hamburg verwies das Personalamt weiterhin darauf, dass es auch auf Grund der Einführung des neuen IT-Verfahrens HERAKLES in der Kasse Hamburg zum Jahreswechsel 2014/ 2015 zu verzögerten Überweisungen der Beihilfeerstattung gekommen ist. Ebenso sei eine verstärkte Personalfluktuation und die „Grippewelle“ im Februar 2015 zu verzeichnen gewesen. Die „reinen“ Bearbeitungszeiten der Beihilfeanträge würden sich bei derzeit durchschnittlichen 18 Arbeitstagen bewegen.
Der dbb hamburg bezeichnete gegenüber dem Personalamt das Ziel der angestrebten jahresdurchschnittlichen Bearbeitungszeiten von 10 Arbeitstagen als Augenwischerei; vielmehr müsse man den Beihilfeberechtigten reinen Wein einschenken und nicht immer wieder die Hoffnung wecken alles werde schon irgendwie wieder gut.
Da nun wieder Beihilfeanträge von über 2500,-- € vorgezogen werden weist der dbb hamburg alle Beihilfeberechtigten darauf hin, dass solche Beihilfeanträge bereits auf der ersten Seite (auch ggf. handschriftlich) entsprechend gekennzeichnet werden sollten. Um der Sachbearbeitungsebene zu helfen müssen auf allen Beihilfeanträgen immer die jeweilige Firmen- und Personalnummer deutlich eingetragen werden. Bei Fehlen dieser eindeutigen Angaben hat die Beihilfestelle zusätzliche Arbeit, um den Beihilfeberechtigten erst langwierig richtig zuordnen zu können.
Der dbb hamburg bleibt weiter am Ball und wird über den Sachstand zeitnah berichten.
Tarifergebnis 2015/ 2016;
Übertragung auf die verbeamtete Kollegenschaft
Auf Nachfrage des dbb hamburg wird die Tariferhöhung plus Nachzahlung für die Tarifbeschäftigten vermutlich im Juni bzw. Juli 2015 zahlbar gemacht werden können.
Die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfänger müssen noch länger warten. Da die Besoldungs- und Versorgungserhöhung bei den Beamten per Gesetz geregelt wird, dürfte die Erhöhung der Bezüge (samt Nachzahlung) frühestens zum Oktober 2015 wirksam werden.
gez. Rudolf Klüver