dbb hh-info 01/2019

Kurz vor Weihnachten – am 20.12.2018 - haben sich der dbb und ver.di für die anstehende Tarifrunde für die Beschäftigten der Länder auf folgende Forderungen verständigt und in einer gemeinsamen Pressekonferenz bekanntgegeben.

Zur Erinnerung:

Kernforderungen des dbb:

  • 6 Prozent mehr Einkommen, mindestens 200 Euro (Laufzeit: 12 Monate),
  • Eine angemessene und zukunftsfähige Entgeltordnung für den TV-L,
  • Die Erhöhung der Pflegetabelle um 300 Euro,
  • Ein Fahrplan für die Einführung der Paralleltabelle im Bereich der
    Lehrkräfte,
  • Stufengleiche Höhergruppierung,
  • Festbetrag für Auszubildende in Höhe von 100 Euro,
  • Zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Volumens auf den
    Beamtenbereich

Weiterhin soll verhandelt werden über die

  • Vereinbarung einer neuen Entgeltordnung, die die Arbeit der heutigen
    Beschäftigten angemessen honoriert,
  • die Weiterentwicklung der Entgeltordnung Lehrkräfte, insbesondere Realisierung
    der Paralleltabelle,
  • Erhöhung des Zusatzurlaubs für Wechselschicht- / Schichtarbeit in Unikliniken
    und Krankenhäusern um 50 Prozent,
  • Erhöhung des Samstagszuschlags in Universitätskliniken und Krankenhäusern
    auf 20 Prozent,
  • Erhöhung des Urlaubs für Auszubildende / Praktikanten auf 30 Tage

Die erste Verhandlungsrunde findet bereits am 21. Januar 2019 statt. Die zweite Verhandlungsrunde ist auf den 6. und 7. Februar 2019 terminiert. Die dritte und hoffentlich letzte Verhandlungsrunde, in Potsdam, wird dann vom 28. Februar 2019 bis zum 1. März 2019 stattfinden.

Die typische Verweigerungshaltung der Arbeitgeber wird gleich in der ersten Verhandlungsrunde erwartet. Es ist aber die Pflicht der öffentlichen Arbeitgeber, sich zu dieser Forderung schnellstmöglich zu äußern und ein tragfähiges Gegenangebot zu formulieren; nach mittlerweile fast 10 Jahren der sprudelnden Steuereinnahmen, der demografischen Entwicklung und des immer stärker werdenden Fachkräftemangel kann es nunmehr keinerlei Ausrede mehr geben.

Wer einen gut funktionierenden öffentlichen Dienst haben will, darf am Personal nicht sparen – vielmehr muss er in seine Angestellten und Beamten investieren, denn in Personal investieren heißt in die Zukunft investieren!

gez. Rudolf Klüver


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