... zum Gesetzentwurf über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge im Unterausschuss „Personalwirtschaft und Öffentlicher Dienst“ der hamburgischen Bürgerschaft:

In ihrem Eingangsstatement wies Gesundheitssenatorin Frau Prüfer-Storcks daraufhin, dass die Expertenanhörung den Senat darin bestärkt habe, dass es sich um einen sinnvollen Gesetzentwurf handelt.

Der Entwurf sei rechtlich unbedenklich, praktikabel in der Umsetzung und beseitige die Benachteiligung bislang freiwillig in der GKV Versicherter Beamtinnen und Beamten. Zudem würde für neu einzustellende Beamtinnen und Beamten endlich eine echte Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV eröffnet.

Sie geht davon aus, dass sich insbesondere solche Personen für die GKV entscheiden würden, die bislang schon in der GKV versichert sind (z.B. Lehrerreferendare), aber auch andere Seiteneinsteiger (wie. z.B. Ingenieure), Teilzeitbeschäftigte und Personen mit Vorerkrankungen.

Herr Dr. Krupp wies in diesem Zusammenhang auch daraufhin, dass die pauschale Beihilfe ja auch für die PKV gelten würde. Er wäre gerne bereit mit der PKV darüber zu sprechen, wie sich dieses Instrument dort einsetzen lassen würde.

Weiter führte die Gesundheitssenatorin aus, dass alle verfassungsrechtlichen Fragen beantwortet seien. Bundestreue und Delegationsverbot seien kein Thema in diesem Zusammenhang, zudem sei es aktuelle Rechtsprechung des BVerfG, das es der Fürsorgepflicht des Dienstherrn genügt, wenn er sich am Leistungskatalog der GKV orientiert. Zudem wurde von ihr darauf verwiesen, dass sich inzwischen viele Beihilfeverordnungen am Leistungskatalog der GKV orientieren. Auch der Gleichbehandlungsgrundsatz wäre nicht betroffen, weil durch diese Neuregelung kein aktuell vorhandener Beamter in seinen bisherigen Rechten verletzt wird.

Zur Frage der Steuerfreiheit gab es eine aktuelle Information. Es würde inzwischen mit dem Bund und den anderen Bundesländern die steuerliche Behandlung geklärt.

Es besteht soweit Steuerfreiheit, soweit sich die pauschale Beihilfe in ihrer Höhe nur an der Besoldung orientiert. Das bedeutet, dass ein Beamter der über keine Zusatzeinnahmen verfügt und zukünftig eine pauschale Beihilfe in Höhe von 50% seines GKV-Beitrags erhält, für diese Beihilfe nicht der Steuerpflicht unterliegt.

Da bei freiwillig Versicherten in der GKV jedoch auch Zusatzeinkünfte wie Zinsen und Mieteinnahmen bei der Berechnung des Krankenkassenbeitrags zu berücksichtigen sind, und der Dienstherr ja auch dafür einen 50%-Anteil übernimmt, ist für diesen Anteil der pauschalen Beihilfe an den Zusatzeinnahmen eine Steuerpflicht gegeben.

Auf Nachfrage der Opposition (CDU und FDP) würde auch noch einmal die Problematik des Dienstherrnwechsels problematisiert.

Die Senatsvertreter erklärten daraufhin, dass es hierfür in der Tat keine Lösung gebe, weil diese Regelung der pauschalen Beihilfe zunächst nur in Hamburg gelten würde. Es gäbe aber inzwischen parlamentarische Initiativen in Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die in eine ähnliche Richtung zielen würden. Insofern profitiert ein Beamter nur solange von der Neuregelung, wie er in Hamburg arbeitet.

Auf Nachfrage zu den Kosten der Neuregelung gab Herr Dr. Krupp an, dass echte Mehrkosten nur durch die Einbeziehung der bislang bereits freiwillig in der GKV versicherten Beamtinnen und Beamten entstehen würden. Diese Kosten würde der Senat gerne tragen.

Ansonsten rechnet der Senat nicht mit Mehrkosten und die Rechnung der PKV würde aus Sicht des Senats nicht zutreffen, weil die PKV außer Acht gelassen hat, dass Hamburg seinen Haushalt doppisch führt.

Die PKV hat in ihrer Berechnung nur verglichen, welche Beihilfeaufwendungen aktuell ausgezahlt werden und wie sich die Kosten für eine pauschale Beihilfe in diesem Kontext darstellen. Herr Dr. Krupp hat aber ausgeführt, dass Hamburg 6% auf die Personalausgaben für Beihilfe draufrechnet (das sind die Zahlungen, die tatsächlich für die Beihilfe geleistet wird) und zusätzlich 8,5% auf die Personalausgaben für zukünftige Beihilfezahlungen im Haushalt als Rückstellung veranschlagt hat. Diese Rückstellungskosten habe die PKV allerdings nicht berücksichtigt.

Bei einer pauschalen Beihilfe in der GKV wäre diese Rückstellung aber nicht mehr notwendig, sodass der Senat davon ausgeht, dass eine pauschale Beihilfe auch über einen längeren Zeitraum keine Mehrkosten verursacht.
Auf Nachfragen zur Rechtmäßigkeit der Neuregelung wurde nochmals betont, dass es sich hier um eine Regelung des Beihilferechts handelt, für die Hamburg die Gesetzgebungskompetenz hat und es keine Regelung ist, die sozialversicherungsrechtlicher Natur ist. Das SGB V ist nicht betroffen und somit auch nicht die Gesetzgebungskompetenz des Bundes.

Bezogen auf die schuldrechtlichen Beziehungen bei der Gewährung wurde daraufhin hingewiesen, dass die Gewährung der pauschalen Beihilfe nur auf Nachweis erfolgt. Zudem gibt es seit 2009 eine generelle Versicherungspflicht für Beamtinnen und Beamte, sodass ein Nachweis über die Versicherung sowieso geführt werden muss. Sollten die Beiträge der pauschalen Beihilfe nicht an die GKV weitergeleitet werden, so würde dann eine Gehaltspfändung erfolgen (passiert jetzt in Einzelfällen auch schon).

Bezogen auf das Beteiligungsverfahren wurde noch einmal deutlich gemacht, dass in Verfahren gem. § 93 HmbPersVG grundsätzlich dann die Hinweise der Gewerkschaften in der Drucksache weiter dargestellt werden, wenn es sich um konkrete Vorschläge für eine Änderung des Sachverhalts handelt. Reine Kritikpunkte werden nicht weiter gegenüber Senat und Bürgerschaft dargestellt.

In diesem Zusammenhang stellte Herr Staatsrat Dr. Krupp heraus, wie wichtig Ihm die Zusammenarbeit mit dem dbb-hamburg ist, der für ihn einen bedeutenden Teil der Beamtinnen und Beamten in Hamburg vertritt.

Zusammenfassung:

Insgesamt hat die Anhörung lediglich 1 ½ Stunden gedauert und es gab nur relativ wenige neue Argumente. Neu waren die Informationen zur Steuerfreiheit und zum Haushaltsrisiko. Weiterhin wurde deutlich, dass SPD, Grüne und die Linke den Gesetzentwurf unterstützen, während CDU und FDP ihre Ablehnung deutlich gemacht haben, die AfD hat sich nicht beteiligt. Die Fraktionen machten deutlich, dass sie in ihren jeweiligen Auffassungen durch die Sachverständigenanhörung und die Senatsanhörung jeweils bestätigt worden wären.

Der Bericht des Unterausschusses geht jetzt an den Haushaltsausschuss und danach in das Plenum der Bürgerschaft zurück. Ich gehe mal davon aus, dass die Bürgerschaft dann noch fristgerecht dem Gesetzentwurf zustimmen wird, sodass die Neuregelung dann zum 01.08.2018 in Kraft treten wird. Dieses ist wohl auch der Einstellungstermin für die neuen Lehrkräfte in Hamburg.

gez. Thomas Treff stellv. Landesbundvorsitzender dbb hamburg


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