Die Hamburger Strafvollzugsgewerkschaft LVHS begrüßt die Schleswig-Holsteiner Entscheidung gegen die Verlegung der Jugendstrafhaft aus Hamburg nach Schleswig-Holstein und die Verlegung des Frauenvollzuges in umgekehrter Richtung.

Wenn man ersten Pressemeldungen entnehmen kann, sind die Kooperationsbemühungen im Jugendvollzug/Frauenvollzug mit Schleswig/Holstein gestoppt. Augenscheinlich ist die Landesregierung S/H zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen, wie die Fachleute und Experten im Hamburger Justizvollzug.

Der LVHS begrüßt die Entscheidung, der bereits seit bekannt werden der Kooperationsbemühungen innerhalb der Justizbehörde und öffentlich darauf gedrängt hat, von diesem Vorhaben abzurücken. Gleichzeitig fordert der LVHS den Standort Hahnöfersand zu festigen, dringende Sanierungsarbeiten in der Jugendhaftanstalt durchzuführen sowie das Personalkontingent den Anforderungen entsprechend aufzustocken. Grundsätzlich steht die Gewerkschaft für länderübergreifende Zusammenarbeit, aber in diesem Fall geht es um die Verlegung des Jugendstrafvollzuges von Hamburg nach Schleswig Holstein und einer damit zusammenhängenden Standortaufgabe. Da seit der Föderalismusreform der Justizvollzug landesintern geregelt wird, sind auch die gesetzlichen Grundlagen sowie die Durchführungsbestimmungen unterschiedlich geregelt. Bevor der Gesetzgeber keine bundesweiten Gesetze erlässt und keine bundesweiten Handlungskonzepte für den Justizvollzug erstellt, ist eine länderübergreifende Kooperation immer mit erheblichen Schwierigkeiten, hohen Kosten und nicht ohne Qualitätsverlust für die Bundesländer verbunden.

Mit der der Jugendhaftanstalt auf der Insel Hahnöfersand haben wir durch seine Lage einen ungeheuren Standortvorteil, der ohne weitergehende äußere schädliche Einflüsse einen hervorragenden Jugendvollzug zulässt. Des Weiteren sind seit der Verlagerung und Stilllegung der Teilanstalt für Frauen moderne Gebäude innerhalb des gesamten Anstaltsgeländes ungenutzt und können mit Hilfe weiterer Investitionen wieder genutzt werden. Dringend benötigte Haftplätze könnten dadurch neu entstehen und ggf. kommt der Senat sogar zu dem Schluss, dass die Verlagerung der Teilanstalt für Frauen aus der JVA Hahnöfersand nach Billwerder suboptimal war. Einen gemachten Fehler kann man korrigieren und somit kann die Partei der Grünen ihren zu Zeiten der Opposition gemachten Forderungen Taten folgen lassen. Nämlich den Standort Hahnöfersand zu erhalten, den Frauenvollzug in gewohnter Qualität ohne Kontakt zu männlichen Strafgefangenen durchzuführen und den Jugendvollzug in Hamburg in Zusammenarbeit mit den Hamburger Jugendgerichten und Institutionen in sehr guter Form weiterzuführen.

Landesleitung LVHS


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