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Was sich auf den ersten Blick als Bonus für die Beamtinnen und Beamten darstellt, wird bei näherer Betrachtung vom dbb hamburg als wenig durchdacht beschrieben.

Gleich zu Anfang ist in der Presseerklärung des Senats vom heutigen Tage zu lesen, dass die FHH den Wunsch von Beamtinnen und Beamten unterstützt statt Beihilfe zu erhalten in die GKV zu wechseln. Davon weiß der dbb hamburg nichts. Zudem hätte man erwarten können, dass die Interessenvertretungen der Beamtinnen und Beamten frühzeitig über dieses Vorhaben unterrichtet werden und nicht nur über die Presse von solchen Vorgehen erfahren. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sieht gänzlich anders aus.

Der Bundesrat hatte bereits zuvor am 2. Juni 2017 beschlossen, die von Berlin, Thüringen und Bremen eingebrachte „Entschließung zur Stärkung der Gerechtigkeit in der Gesundheitsversorgung durch erste Schritte in Richtung einer Bürgerversicherung“ nicht zu fassen. Zuvor hatten Gesundheits-, Finanz-, Innen- und Wirtschaftsausschuss dem Bundesrat indes Zustimmung empfohlen, diese aber wurde vom Bundesrat verworfen.

„Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, dass hier vom Hamburger Senat Wahlkampfhilfe für den Kanzlerkandidaten Martin Schulz geleistet wird und ein erster Schritt in Richtung Bürgerversicherung gemacht werden soll. Wie anders ist es zu erklären, dass sich der Hamburger Senat bislang ständig verweigert hat, finanzielle Anreize für die Beamtinnen und Beamten zu schaffen und nun aber urplötzlich zusätzlich bis zu 6 Mio. € für die Beamten zur Verfügung stellt“, fragt sich der dbb-Landesvorsitzende Rudolf Klüver.

Zudem wird jede Beamtin und jeder Beamte zunächst einmal eine langfristige Lebensplanung vornehmen müssen, ob sich dieses neue Gesetz für sie oder ihn tatsächlich lohnt, denn wer sich einmal zu einem Entschluss –wie auch immer geartet- durchringt, wird lebenslang an eine einmalige Entscheidung gebunden sein.

„Mit Skepsis betrachten wir auch die vorhandenen „Beamten- Bestandsfälle“, die sich in der Vergangenheit für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheiden haben und bislang keinen Zuschuss zu ihrer Versicherung erhalten haben. Nach unserer Einschätzung bedarf es nicht nur in diesen Fällen einer Änderung im Sozialgesetzbuch V; und das ist Bundesrecht; da kann sich der Senat nicht einfach darüber hinwegsetzen,“ so Klüver weiter.

Für Ältere, die oftmals an der Abrechnungspraxis der Beihilfe verzweifeln, ist das neue Modell vielleicht attraktiv; hier ist es aber nach wie vor so, dass die Leistungen der GKV nicht mit denen der PKV vergleichbar sind.

„Warum der Hamburger Senat zu genau dieser Zeit einen unausgegorenen Vorstoß in Richtung Bürgerversicherung vornimmt, kann eigentlich nur mit dem Bundetags-Wahlkampf in Verbindung gebracht werden,“ so Klüver abschließend.

Gänzlich ungeklärt sind darüber hinaus sogenannte „Störfälle“, wenn z.B. der Beamte zu einem anderen Dienstherrn wechselt, der ein solches Modell nicht anbietet. Wie gesagt: alles wenig durchdacht…..

Hamburg, 08.08.2017


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