Der Nachtdienst in den Anstalten scheint immer mehr aus dem Focus der Verantwortlichen der Behörde zu rücken.
Wenn (in Ausnahmen) nicht mal mehr 50% der erforderlichen Nachtdienststärke zum Dienstantritt vorhanden ist, stellt das für alle Beteiligten ein unzumutbares Sicherheitsrisiko dar. Wenn dieser Zustand außerhalb der Anstalt bei Verantwortlichen nur ein müdes Schulterzucken hervorruft, dann ist das trauriges Unvermögen und ein Zeichen für Hilflosigkeit. Planungen zur Nachtdienstbesetzung erfolgen häufig bereits mit einer Personalvakanz. Krankheitsbedingte Personalausfälle oder nicht geplante Ausführungen/Arztvorstellungen sorgen schnell dafür, dass eine kritische Grenze der Personalbesetzung unterschritten ist und zum Sicherheitsrisiko für die Anstalt und die Bediensteten wird. Eine Unterbesetzung während der Nachtzeit, bereits in geringer Anzahl, sorgt für eine zusätzliche Belastung der nachtdienstleistenden Bediensteten. Vermutlich für Verantwortliche die im Tage an Computern Planspiele entwerfen schwer nachvollziehbar.
Welche Konsequenzen jedoch mit einer Unterbesetzung von 50 Prozent verbunden sein können, sollte selbst für phantasielose Zeitgenossen vorstellbar sein. Vorfälle aus der jüngsten Vergangenheit sind ein Indiz dafür, auch für Verantwortliche mit und ohne Vorstellungsvermögen.
Leidtragende sind wie immer die Kolleginnen und Kollegen vor Ort.


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