pdf small dbb hh-info 18/2015

Mit dbb hh info 06/ 2015 und 17/ 2015 hatte der dbb hamburg ausführlich über diese besondere Problematik berichtet.

Gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG), das sich – wie berichtet- auf die stark verkürzten Widerspruchsfristen des § 15 AGG berufen hatte, wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Schmid-Drachmann in Berlin in drei Verfahren Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingelegt (2BvR 756/15; 757/15 und 758/15).

Das BVerfG hat mit Entscheidungen vom 30.06.2015 alle drei Verfassungsbeschwerden gegen die Urteile des BVerwG vom 30.10.2014 nicht zur Entscheidung angenommen. Diese Entscheidungen sind unanfechtbar.

In den Verfassungsbeschwerden war u. a. eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter gerügt worden. Wie bereits mit dbb hh info 17/ 2015 dargestellt wäre der richtige Schritt gewesen, sich zunächst an den Gemeinsamen Senat der obersten Bundesrichter zu wenden, um die dort gegenläufigen Auffassungen zu den Fristsetzungen zu klären.

Nun verwirft das BVerfG auch diese Möglichkeit. Die Rechtsanwaltskanzlei Schmid Drachmann stellt dazu auf ihrer Internetseite fest: „Ein leider sehr unbefriedigendes Ergebnis unserer jahrelangen Bemühungen“.

Damit dürfte für Bundesbeamte die Frage der Entschädigung im Hinblick auf die Fristberechnung nach § 15 Abs. 4 AGG (2 Monate ab Verkündung der EuGHEntscheidung "Hennigs und Mai" am 08.09.2011) für die Kläger negativ geklärt sein.

Zur Aktualisierung wird mitgeteilt, dass die beiden dbb-Musterverfahren aus Sachsen (siehe hierzu ebenfalls dbb hh info 17/2015) zu den Aktenzeichen 2 BvR 568/15 (zu BVerwG 2 C 32.13) und 2 BvR 1028/15 (zu BVerwG 2 C 33.13) weiterhin vor dem BVerfG geführt werden. Eine Entscheidung liegt noch nicht vor.

Nach hiesiger Erfahrung und auf Grund der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde durch das BVerfG wird der Senat in Hamburg von seiner bisherigen Rechtsauffassung nicht abrücken und die eingelegten Widersprüche sukzessive „abarbeiten“.


gez. Rudolf Klüver


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