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Am 12.04.2012 erfolgte ein Gespräch des Landesvorstandes des LVHS mit Frau Senatorin Schiedek und dem Staatsrat Hr. Dr. Kleindiek


Folgende Fragen wurden erörtert:

1.
Welche Maßnahmen wurden bezüglich der Untersuchung der Ausfallzeiten im Vollzug          unternommen und ist die Beteiligung der Gewerkschaften vorgesehen?

Wenn ja, in welchem Umfang?

2.
Ist geplant, die Besoldungs– und Beförderungsstruktur im Hamburger Vollzug laufbahnübergreifend zu verbessern? Wenn ja, finden die Vorschläge des LVHS Berücksichtigung?

3.
Wie wird der SPD-Vorschlag aus Oppositionszeiten, einen Teil der Konsolidierungsverpflichtung im Strafvollzugsamt für die Finanzierung der nachhaltigen Verbesserung der Beförderung – und Besoldungsstruktur des Personals einzusetzen, umgesetzt?

4.
Wie ist der Planungsstand hins. der ehemalige Anstalt 1 und der JVA Glasmoor?

5.
Was ist mit der Angleichung der sogenannten Gitterzulage an die Polizeizulage?

6.
Soll das Freizeitheim Fuhlsbüttel dem Bebauungsplan Ohlsdorf 21 zum Opfer fallen?

7.
Wie vertragen sich der Konsolidierungsdruck und der damit verbundene Abbau von AVD-Bediensteten mit der gerade aktuell stattfindenden, deutlichen personellen Verstärkung des Strafvollzugsamtes (Frau Wiedersprecher (EG14), Frau Nilson (A13), Frau Knaack (A15)

8.
Welche Fortschritte gibt es bezüglich der Wiedereinführung der besonderen Altersgrenze für die im Vollzug direkt mit den Insassen arbeitenden Kolleginnen und Kollegen?

 

Zu den o. aufgeführten Fragen nahmen die Senatorin Frau Schiedek und der Staatsrat

Herr Kleindiek wie folgt Stellung:

Zu.1

Über eine Beteiligung der Gewerkschaften wird in der Lenkungsgruppe beraten. Sie ist zu gegebener Zeit vorgesehen. Bevor größere Veränderungen oder die Umsetzung von gravierenden Maßnahmen anstehen, ist eine Zusammenarbeit wünschenswert.

Zu 2.

Eine Verbesserung der Beförderungs– und Besoldungsstruktur gestaltet sich auf Grund der angespannten Haushaltslage der Stadt schwierig. Die Vorschläge des LVHS finden bei der Behördenleitung durchaus Sympathien.

Anm. des LVHS:
Ein entsprechender Entwurf der Gewerkschaft wird der Behördenleitung in verkürzter Schriftform als Arbeitspapier zugeleitet. Dabei ist es nach wie vor Ziel, die Stellen anzuheben, Förderung und Forderung im Rahmen der Personalentwicklung zu erhöhen, die Beförderungsmaßstäbe zu vereinheitlichen, für entsprechende Transparenz zu sorgen, die Verwendungsbreite zu erhöhen und eine Angleichung an das Besoldungsniveau anderer Hamburger Dienststellen, die mit der Sicherheit der Bürger beauftragt sind, zu erreichen. Der derzeitige interne Entwurf sieht zu diesem Zweck eine kontinuierliche, zweckorientierte und zielgerichtete Fortbildung der Bediensteten vor und damit die Möglichkeit der Schaffung einer Einheitslaufbahn.

 Zu 3.

Der Vorschlag einiger SPD Abgeordneter aus Oppositionszeiten kann durch die Verpflichtung der Konsolidierung des HH Haushaltes und der damit selbstauferlegten Schuldenbremse nicht umgesetzt werden.

Anm. des LVHS:

Der Landesvorstand ist der Meinung, dass die Gewerkschaft unter Einbeziehung aller Mitglieder und der Oppositionsparteien gefordert ist, die Erwartungen der Bediensteten an eine entsprechende Finanzierung zur verdeutlichen und diesen auch Nachdruck zu verleihen. Aus Sicht des LVHS ist es gegenüber den Bediensteten im Strafvollzug fahrlässig, wenn Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, wie sie auch in der Untersuchung „Arbeitsbedingungen und Fehlzeiten im Hamburger Strafvollzug“ angedacht sind, nur bewerkstelligt werden können, sofern es kostenneutral erfolgt. Eine Verbesserung der Beförderungsstruktur, die Fortbildung von Mitarbeitern sowie Führungskräften und damit eine deutliche Verbesserung der Führungskultur und Motivationslage, ist ohne die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel praktisch kaum durchführbar.        

 Zu 4.

Derzeit gibt es für die Gebäude und das Gelände der ehemaligen Anstalt 1 in Fuhlsbüttel keinen neuen Planungssachstand. Nach Abschluss der Arbeiten rund um die Soth wird über die Nutzung des Geländes entschieden. Zu welchem Verwendungszweck man auch gelangt, es wird eine Nutzung nur unter Berücksichtigung der Interessen der Anstalten Fuhlsbüttel geben.

 Zu 5.

Derzeit möchte man in der Justizbehörde eine Neuregelung der Erschwerniszulagen abwarten, die zurzeit beim Personalamt zur Prüfung vorliegen.

Grundsätzlich ist man gegenüber der Forderung des LVHS, eine Angleichung der „Gitterzulage“ an die Erschwerniszulage der Polizei, aufgeschlossen. Der Landesvorstand betonte noch einmal ausdrücklich, dass bereits in der Vergangenheit angedacht wurde, ein annähernd gleiches Lohnniveau zwischen Polizei und dem Strafvollzug zu schaffen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.

 Zu 6.

Der Bebauungsplan „Ohlsdorf 21“ war der Senatorin zum Zeitpunkt des Gespräches nicht  geläufig. Somit konnte sie keine Aussage bezüglich der Zukunft des Freizeitzentrums FB machen. Es wird eine Nachfrage erfolgen. Der Vorstand erhält zu diesem Thema weitere Informationen.

 Zu 7.

Die Konsolidierungsverpflichtung wird auch im Amt eingehalten. Aus Sicht der Behörden-leitung ist die Schaffung einer übergeordneten Stelle, wie die von Frau Knaack, wichtig für die Begleitung des langangelegten Projektes zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Hamburger Strafvollzug.

Anm. des LVHS:

Zweifel des Vorstandes blieben bestehen und konnten nicht beseitigt werden.

 Zu 8.

Im Rahmen der Projektarbeit wird auch das Thema der besonderen Altersgrenze im Strafvollzug näher erörtert. Bislang möchte sich die Behördenleitung zu diesem Punkt nicht weiter äußern.

 

Der Landesvorstand


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