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Besoldungsanpassung 2009/2010

Bereits wenige Tage nach dem Tarifabschluss vom März 2009 kündigte die Stadt Hamburg an, das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger zu übertragen.

Senat- und Landespersonalausschuss haben dem Gesetzesvorhaben bereits zugestimmt; der Bürgerschaft ist der Gesetzentwurf aber noch nicht zugeleitet worden.

Die Erhöhung der Gehälter der Tarifbeschäftigten ist mit der Aprilabrechnung mit den entsprechenden Nachzahlungen bereits erfolgt. Die Beamten und Versorgungsempfänger müssen noch warten.

Der dbb hamburg hat den Senat bereits aufgefordert, den fälligen Gesetzentwurf unverzüglich der Bürgerschaft zuzuleiten. Der LVHS geht dennoch davon aus, dass das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2009/2010 noch vor der Sommerpause von der Bürgerschaft verabschiedet wird.

Übergangsregelung für Beschäftigte im Justizvollzug

Gemäß § 47 des geltenden Tarifvertrages für die Beschäftigten können Kolleginnen und Kollegen des AVD, des Werkdienstes und des Sanitätsdienstes (beim Sanitätsdienst prüft das Personalamt zurzeit, wer unter diesen Bereich fällt) mit 60 Jahren ihr Arbeitsverhältnis beenden. Unter bestimmten Voraussetzungen wird eine Übergangszahlung bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters gewährt.

Die Regelungen sind aber nicht nur kompliziert, sondern auch so hoch aufgehängt, dass für die Einzelne/den Einzelnen nicht oder nur kaum zu finanzieren sind. Im Sommer kommt es zu Tarifverhandlungen unter LVHS Beteiligung,  um hier eine bessere Regelung zu finden.

          

Hamburg, den 29. April 2009


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