In der dritten Verhandlungsrunde vom 7. bis 9. Dezember 2023 in Potsdam hat sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der dbb als Dachverband für den Bund der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) in den Tarifverhandlungen für den Justizvollzug geeinigt.

 

Für die Beschäftigten im Justizvollzug bedeutet dies folgende konkrete Verbesserungen:

• Eine Inflationsprämie in Höhe von 1.800 Euro im Dezember 2023 oder Januar 2024 Länderabhängig und 1000 € für die Anwärterinnen und Anwärter(Teilzeit Anteilig)

• 120 Euro pro Monat in den Monaten Januar bis Oktober 2024 steuerfrei. Anwärterinnen und Anwärter 50€(Teilzeit Anteilig). Ein Gesamtvolumen wie im TVÖD von 3000€.

• Die Einkommen erhöhen sich ab 1. November 2024 um einen Sockelbetrag von 200€.

• Eine weitere Erhöhung von 5,5 % zu dem Sockelbetrag ab dem 1. Februar 2025, mindestens aber 340 Euro.

 

Dies bedeutet im Mittel eine Anhebung zwischen 8,5% bis 16% oder 420€ im Finanziellen für die Laufzeit. Für die Beschäftigten in den Pflegeberufen des Justizvollzugs konnte der BSBD eine Pflegezulage in Höhe von 143,92 Euro durchsetzen. Für die Beschäftigten in den Gesundheitsberufen(MTA, MFA, ZMFA) beträgt die Zulage 71,96 Euro. Beide Zulagen sind dynamisiert. Dies tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

 

Zusätzlich wird das Fahrradleasing für Beschäftigte ab dem 01. Januar 2024 eingeführt. Demnach können Beschäftigte künftige monatliche Entgeltansprüche durch Entgeltumwandlung für das Leasing eines Fahrrads verwenden.

 

Auch die Stadtstaatenzulage wurde den Ländern als Gesprächszusage ab dem 01.07.2025 zugesichert.


 

 

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