Befristete Erhöhung der Zahl der sog. Kinderkrankentage und Ausweitung des Anspruchs dem Grunde nach
Wesentlicher Inhalt: |
Hinweise zur Änderung von § 45 SGB V sowie Übertragung auf den Beamten- und Richterbereich |
Vom Inhalt betroffener Personenkreis: |
Beamtinnen und Beamte, Tarifbeschäftigte, Richterinnen und Richter |
Veröffentlichung online: |
Personalportal |
Bezug: |
Artikel 8 des GWB-Digitalisierungsgesetzes (BGBl. I 2021, S. 2), Bundestags Drucksache 19/25868 (S. 96f.) |
Der Bundesgesetzgeber hat für Tarifbeschäftigte durch eine Änderung des § 45 SGB V die Bezugsdauer des Kinderkrankengeldes bzw. die Anzahl der sog. Kinderkrankentage für das Jahr 2021 angehoben und die Bezugsvoraussetzungen dem Grunde nach um Betreuungsbedarfe bei Kita- und Schulschließungen bzw. Einschränkungen (Kita) und Aufhebung der Präsenzpflicht in der Schule erweitert (Fundstelle mit Link s.o. im Kasten). Hierzu und zur Übertragung dieser Regelungen auf Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter gibt das Personalamt die folgenden Hinwiese:
Gesamter Artikel: Rundschreiben Kinderkrankengeld