Hamburg, 08.06.2006
LVHS informiert
Eckpunkte des Tarifabschlusses vom 19.Mai 2006 zum Tarifvertrag der Länder (TV-L-)
Nach dem längsten Streik im öffentlichen Dienst und schwierigen Verhandlungen der dbb tarifunion mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist es am 19.Mai 2006 in Potsdam zu einer Einigung über Eckpunkte für das künftige Tarifrecht gekommen. Die Bundestarifkommission hat dem Verhandlungsergebnis am 20.Mai 2006 in Berlin zugestimmt. Der genaue Wortlaut des Tarifvertrages mit allen Details steht erst nach den abschließenden noch laufenden Reaktionsverhandlungen zur Verfügung. Dies gilt auch für die Überleitungsbedingungen für die bei Kündigung des BAT am 30. Juni 2003 Beschäftigten und bis zum 01.November 2006 neu eingestellten Arbeitnehmer durch einen Überleitungstarifvertrag (TVÜ-L); für sie soll der Besitzzustand analog den Regelungen zum TVöD-Bund/Kommunen sichergestellt werden.
Diese Einigung ist also weder der ausformulierte TV-L noch der TVÜ-L-!
Im Folgenden können daher nur einige Eckpunkte als verbindlich dargestellt werden:
Gültigkeitsbereich:
Der Tarifabschluss gilt für alle Bundesländer, die in der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) organisiert sind; also nicht für Berlin und Hessen. Evtl. Einschränkungen gelten evtl. für Bremen und das Saarland auf Grund der dortigen „haushaltsrechtlichen" Notlagen.
Er gilt in Hamburg für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Angestellte und Arbeiter) der Freien und Hansestadt Hamburg im Landesdienst und ersetzt somit die jeweils eigenen Regeln des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT) und des Manteltarifvertrages für Arbeiter (MTarb).
Arbeitszeit:
Die Regelarbeitszeit wird künftig länderspezifisch geregelt und beträgt für Beschäftigte der Freien und Hansestadt Hamburg ab 01.11.2006 aufgrund eines Umrechnungsmodus (Altbeschäftigte/ Neubeschäftigte am Stichtag 01.02.2006) 39 Stunden/Woche. Es bleibt bei 38,5 Std./Wo. für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von
- Autobahnmeistereien, Tunnelbetrieb und den Bauhöfen der Bezirke,
- Schleusen incl. Betriebsplatz Grüne Brücke,
- Behindertenschulen und heilpädagogischen Einrichtungen,
- Vollzugskrankenhaus,
- Kfz-Werkstätten der Feuerwehr (für TKZ beim Landesbetrieb Verkehr und Polizei wird noch verhandelt), sowie
- Beschäftigte, die ständig Schicht- oder Wechselschichtarbeit leisten.
Damit hat Hamburg im bundesweiten Vergleich die zweitgünstigste Arbeitszeit. Nur Schleswig- Holstein liegt mit 38,7 Std./Wo. noch darunter.
Die Regelungen zur Arbeitszeit sind bis zum 31.12.2007 befristet und dementsprechend zu diesem Zeitpunkt „landesspezifisch" kündbar, sodass mit einem Wiederaufleben der Diskussion um die wöchentliche Arbeitszeit Ende 2007 auch in Hamburg zu rechnen ist.
Die Regelungen gelten bis zum 31.12.2008 und sind nur Einmalzahlungen:
Einmalzahlungen erfolgen in den Monaten Juli 2006, Januar 2007 und September 2007
Juli 2006 Januar 2007 September 2007
E1 bis E8 (bis BAT Vc*) 150 € E1 bis E8 310 € E1 bis E8 450 €
E9 bis E12 (Vb/B.II*) 100 € E9 bis E12 210 € E9 bis E12 300 €
E12 bis E15 (ab IIa*/B) 50 € E12 bis E15 60 € E12 bis E15 100 €
*: Die BAT - Gruppen in der Tabelle entsprechen dem Überleitungstarifvertrag Bund (TVÜ-Bund) und dienen nur der groben Orientierung, daher derzeit ohne Gewähr für die vollständige Richtigkeit!
Lineare Tariferhöhung
Zum 01. Januar 2008 werden die Gehälter nach Tabelle TV - Länder um 2,9% erhöht. Die jeweiligen Beträge werden auf 0 bzw. 5 € aufgerundet, so dass sich im Einzelfall eine höhere prozentuale Erhöhung ergeben kann.
Diese Regelungen gelten bis zum 31.12.2008 und sind nur TdL- weit kündbar.
Urlaubsgeld
Urlaubsgeld wird für diejenigen, die bisher Urlaubsgeld bekamen, für 2006 nochmals gezahlt. Ab 2007 gibt es generell kein Urlaubsgeld mehr.
Jahressonderzahlungen (ehemals Weihnachts- und Urlaubsgeld)
Weihnachtsgeld in alter Form gibt es bereits ab 2006 nicht mehr. Statt dessen wird ab 2006 eine Jahressonderzahlung auf Basis der durch 3 geteilten Summe der Gehälter der Monate Juli, August und September des jeweiligen Jahres gewährt.
Entgeltgruppen
E 1 bis E 8 (bis BAT Vc*) 95 %
E 9 bis E 11 (BAT Vb/B-III) 80 %
E 12 bis E 13 (BAT II - IIa*) 50 %
E 14 bis E 15 (BAT Ib/ B-I*) 35 %
*: Die BAT - Gruppen in der Tabelle entsprechen dem TÜV-Bund und dienen nur der groben Orientierung, daher derzeit ohne Gewähr für die Richtigkeit!!!!!
Die Jahressonderzahlung fasst das frühere Weihnachts- und Urlaubsgeld zusammen und wird in Zukunft dynamisiert (die lineare Erhöhung in 2008 fließt in die Dynamisierung ein!).
Für die nach dem 30. Juni 2003 eingestellten Beschäftigten gelten Übergangsregelungen (stufenweise Anpassung bis 2008).
Unkündbarkeit:
Die Beschäftigten, welche bis zum 31.10.2006 die so genannte „Unkündbarkeit" (Lebensalter 40 Jahre und 15 Beschäftigungsjahre) erreicht haben, gilt diese auch nach dem neuen Tarifrecht. Diejenigen Beschäftigten der FHH, die erst später die Bedingungen (40 Jahre, 15 Jahre Tätigkeit) erfüllen, können dann nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden. Schwierig werden dürfte die Definition des wichtigen Grundes.
Bewährungs- und Zeitaufstiege:
Im Rahmen des TVÜ-L ist noch nicht geklärt, ob und wie ggfls. diese Aufstiege abgesichert werden können. Hier kann noch keine dezidierte Auskunft gegeben werden.
Die neue einheitliche Entgelttabelle:
Die neue einheitliche Entgelttabelle entspricht der Tabelle des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (Bund). Die genauen Einzelheiten zur Überleitung der heutigen Beschäftigten stehen noch nicht fest. Es soll der Grundsatz gelten, dass für vor dem 01.11.2006 eingestellten Beschäftigten eine Besitzstandsicherung gewährleitstet ist. Alle Gehaltsbestandteile wie Grundgehalt, allgemeiner Zuschlag, Ortszuschlag (bis höchstens Stufe 2) und Kinderzuschläge werden in der Übergangsregelung des TVÜ-L mitgenommen.
Nach dem 01.11.2006 geschlossenen Ehen bzw. Lebenspartnergemeinschaften und nach dem 31.12.2006 geborene Kinder werden keine Berücksichtigung mehr im Entgelt finden.
Die Beiträge der Entgelttabelle werden zum 01.01.2008 um 2,9 % angehoben und auf den vollen 5,00 € Betrag aufgerundet.
Die Tabelle gilt nicht für Pflegepersonal, Ärztinnen und Ärzte. Auch für den Bereich Lehrer und Wissenschaft erfolgen besondere Regelungen.
Die genaue Zuordnung der „alten" Eingruppierungen nach BAT und Lohngruppen nach MTArb ist zur Zeit noch nicht möglich und kann abhängig von möglicherweise noch zu berücksichtigenden Bewährungs- und Zeitaufstiegen gewissen Zuordnungsschwankungen unterliegen.
Grundentgelt Entwicklungsstufen
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Entgelt- nach 1 nach 3 nach 6 nach 10 nach 15
Gruppe Jahr Jahren Jahren Jahren Jahren
15 3.384 3.760 3.900 4.400 4.780
14 3.060 3.400 3.600 3.900 4.360
13 2.817 3.130 3.300 3.630 4.090
12 2.520 2.800 3.200 3.550 4.000
11 2.430 2.700 2.900 3.200 3.635
10 2.340 2.600 2.800 3.000 3.380
9 2.061 2.290 2.410 2.730 2.980
8 1.926 2.140 2.240 2.330 2.430 2.493
7 1.800 2.000 2.130 2.230 2.305 2.375
6 1.764 1.960 2.060 2.155 2.220 2.285
5 1.688 1.875 1.970 2.065 2.135 2.185
4 1.602 1.780 1.900 1.970 2.040 2.081
3 1.575 1.750 1.800 1.880 1.940 1.995
2 1.479 1.610 1.660 1.710 1.820 1.935
1 je 4 Jahre 1.286 1.310 1.340 1.368 1.440
Der dbb hamburg wird diese Seiten beim Bekanntwerden ergänzender Tarifregelungen anpassen. Wegen der noch fehlenden Detailregelungen können Auskünfte zur „persönlichen Neutarifierung" leider oft nicht erteilt werden, wir bitten hierfür um Verständnis.