BSBD-Bundesseniorenvertretung

Tarifverhandlungen Öffentlicher Dienst der Länder: 2,8 Prozent mehr Gehalt und 1.300 Euro Bonus - Keine Übertragung der Corona-Zulage auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger

Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst für die Länder sind abgeschlossen. Alle Beschäftigte erhalten 2,8 Prozent mehr Geld ab 1. Dezember 2022 und eine Einmalzahlung von 1.300 Euro (steuer- und abgabenfrei) spätestens im März 2022.

Dass das Tarifergebnis inhalts- und zeitgleich auf die Landesbeamtinnen und -beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen wird, dürfte inzwischen in der Mehrzahl der Bundesländer beschlossene Sache sein!

Das Problem aber ist: Versorgungsempfängerinnen und -empfänger erhalten keine Corona-Sonderzahlung. Das empfinden wir als Diskriminierung!

 

Die Tarifpartner haben beschlossen, dassdie Corona-Prämiein Höhe von 1.300 Euro nur aktive Beamtinnen und Beamteerhalten. Das ist ungerecht. Selbst Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, die in den letzten Monaten während der Hochphase der Pandemie noch aktiv Dienst abgeleistet haben, sich aber inzwischen im wohlverdienten Ruhestand befinden, erhalten keinen Cent!

Dies bedeutet im Ergebnis eine Abkoppelungvon der allgemeinen Einkommensentwicklung! 

Die meisten unserer Mitglieder haben geringe Pensionen, da diese in der Mehrzahl aus den mittleren Laufbahnen stammen.Diese werden durch die überlange Zeit bis zur linearen Erhöhung im Dezember 2022 ohne jede Einkommenserhöhung bleiben und zusätzlich durch dieerheblichen Preissteigerungen über Gebühr belastet!

Das Land Hessen zeigt, dass das auch anders geht.

Die Einkommen der Beschäftigten steigen hier zum 1. August 2022 um 2,2 Prozent und ein Jahr später nochmal um 1,8 Prozent (mindestens aber 65 Euro), also insgesamt um 4 Prozent. Diese Regelung gilt ebenfalls für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger

In den anderen Bundesländern sind die Landesbünde des Deutschen Beamtenbundes in Verhandlungen mit den einzelnen Landesregierungen auf viel Verständnis für die Forderungen nach Ausgleichsmaßnahmen für die Versorgungsempfängerinnen und-empfänger gestoßen.Dennoch wurde nach unserer Kenntnis in keinem einzigen Bundesland eine Kompensation beschlossen.

Das Geschenk wurde für die Staatskassen offenbar überall gerne angenommen. Die Leidtragenden sind alleine die Pensionärinnen und Pensionäre. 

Die Preise stiegen 2021, wie das europäische Statistikamt Eurostat nach einer ersten Schätzung mitteilt, um 5,1 Prozent. Das ist der höchste Wert seit Beginn der Statistik 1997. Fachleute erwarten, dass die Verbraucherpreise in den kommenden Monaten weiter deutlich zulegen.

Die BSBD-Bundeseniorenvertretung hat erhebliche Zweifel,ob hinsichtlich dieser Entwicklung die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze und Vorgaben zur Alimentation für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger noch eingehalten werden.   

Wir fordern den DBB und die Landesbünde umgehend zu einerjuristischen Prüfung auf! 

In Richtung Tarifpartner geht unsere klare und eindeutig Forderung, Tarifergebnisse die zu einer Benachteiligung der Pensionärinnen und Pensionäre führen, darf es künftig nicht noch einmal geben! 

Georg Konrath

Stellv. BSBD-Bundesseniorenvertreter

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