Liebe Senioren,
herzlich willkommen auf unserer Internetseite vom LVHS Seniorenbeirat.
Am 08.10.2015 habe ich an einem Seminar des DBB zum Thema „Reform der Pflegeversicherung“ teilgenommen. Der Bundestag hat die Reform am 13.11.2015 verabschiedet, sie soll am 01.01.2017 in Kraft treten.
Die wichtigsten Änderungen sind:
- es wird zukünftig 5 Pflegestufen geben
- es wird eine eigene Pflegestufe für die Demenzkranke geben, die das Pflegegeld je nach Pflegegrad berechnet.
- der zu zahlende Eigenanteil von Heimbewohner erhöht sich zukünftig nicht, wenn die Pflegestufe sich verändert (Festbetrag)
- Pflegende Angehörige haben einen eigenen Beratungsanspruch und werden in der Renten- und Arbeitslosenversicherung besser abgesichert.
Die Reform verursacht 2017 rund 3,7 Milliarden Euro Mehrausgaben in der Pflegekasse, in den Folgejahren rund 2,4 Milliarden Euro. Folge: Der Pflegebeitrag steigt ab 01.01.2017 um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55% (Kinderlose 2,8%).
Die Reform wird von den gesetzlichen und privaten Pflegekassen befürwortet.
Abschließend noch ein Hinweis zu Thema Versorgungsvollmachten und Patientenverfügung. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hat mehrere Broschüren zu den genannten Themen herausgegeben. Die Broschüren können Sie bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) unter der Telefonnummer: 040/42837-2368 anfordern.
Weitere Publikationen finden sie auf der Homepage der BGV :
Ich wünsche Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Baatz