dbb hh-info 14/2019

Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2019 2021 durch die Hamburgische Bürgerschaft einstimmig beschlossen!

In der Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft am 11.09.2019 wurde das fast schon überfällige Besoldungs- und Versorgungsgesetz 2019 – 2021 einstimmig (!) in 1. und 2. Lesung von den Abgeordneten beschlossen. Damit steht einer Auszahlung der erhöhten Bezüge und Ruhegehälter sowie der Anwärter- und Azubi-Bezüge rückwirkend zum 01.01.2019 und rechtzeitig zum 01.10.2019 nichts im Wege.

Auch die sogenannten Probeläufe im Personalabrechnungssystem KoPers sollen einwandfrei gelaufen sein, sodass sich die verbeamtete Kollegenschaft nun endlich über ihr wohlverdientes erhöhtes Gehalt (samt Nachzahlung) freuen können.

Zudem dürfen sich die Außenprüfer der Steuerverwaltung zutzlich freuen. Die entsprechende Außendienstzulage wird ab dem 01.01.2020 von derzeit 38,35 € auf 76,00 € erht. Damit wird eine langjährige Forderung des dbb hamburg und der DSTG nun endlich erfüllt.

Dieser Vorstoß der rot-grünen Mehrheitsfraktion wurde mit Antrag vom 10.09.2019 noch gerade rechtzeitig zur entscheidenden Bürgerschaftssitzung eingebracht (Drucksache 21/ 18313). Auch dieser Antrag wurde von der Bürgerschaft einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion „abgesegnet.

Warum allerdings keine anderen schon ebenso seit Jahren statische Zulagen erhöht werden, entzieht sich unserer Kenntnis. Darauf wird man in den nächsten Besoldungsrunden wieder zu sprechen kommen müssen.

Für den dbb hamburg ist damit die Einkommensrunde 2019 – 2021 erfolgreich beendet worden.

gez. Rudolf Klüver

 


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