Muster Überlastungsanzeige

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Mitglieder,

manchmal wird die Arbeit einfach zu viel – unbesetzte Stellen, Personalman-gel und weitere Faktoren kommen zusammen. Du bist überlastet, machst Fehler und gefährdest nicht nur dich, sondern eventuell sogar andere. Even-tuell kann es auch zu finanziellen Einbußen beim Arbeitgeber kommen. Da das arbeits- und sogar strafrechtliche Konsequenzen haben sowie zu Scha-densersatzansprüchen führen kann, hilft und schützt eine Überlastungs-/Ge-fährdungsanzeige gegenüber deinem Arbeitgeber.

Neben dem Schutz vor eventuellen rechtlichen Konsequenzen haben Überlas-tungs-/Gefährdungsanzeigen den Effekt, dem Arbeitgeber aufzuzeigen, dass Ge-fahren für Leib oder sogar Leben von Beschäftigten und Bürgern oder Kunden bestehen können oder finanzielle Ausfälle drohen. Überlastungen können z. B. aus mangelhaften Arbeitsbedingungen, Unterbesetzung oder organisatorischen Mängeln entstehen. Dadurch ist die ordnungsgemäße Erfüllung der Arbeit gefähr-det. Als Folge der Anzeige muss der Arbeitgeber dann in einer angemessenen Reaktionszeit für Abhilfe sorgen.
Der Arbeitgeber muss froh sein, wenn die Beschäftigten auf eventuelle Missstände hinweisen. Oft hat er nur so die Möglichkeit, rechtzeitig Gegenmaßnahmen einzu-leiten und ausreichend für den Schutz und die Sicherheit des Personals zu sorgen.

Pflicht zur Überlastungsanzeige
Es besteht sogar eine Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis und dem Arbeitsschutz-gesetz, den Arbeitgeber vor dem Eintritt eventueller Schäden zu warnen und ihn davor zu bewahren. Die Überlastungsanzeige ist deshalb auch unverzüglich ab-zugeben, also direkt nachdem eine Gefährdung durch die/den Beschäftigte/-n fest-gestellt wurde. Eine Anordnung, keine Überlastungsanzeigen zu fertigen oder gar die Androhung oder der Ausspruch von Abmahnungen ist in jedem Fall rechtswid-rig. In diesen Fällen sollte sofort der Personal-/Betriebsrat eingeschaltet werden.

Inhalt der Anzeige
Es gibt einige Punkte, die in jedem Fall in der Überlastungsanzeige enthalten sein sollten:
Name und Arbeitsbereich der/des Beschäftigten, Datum, Beschreibung der Situa-tion, Mindestbesetzung bzw. notwendige Besetzung und tatsächliche Besetzung, Überlastungsmerkmale und persönliche Folgen sowie Folgen oder Gefährdungen für andere inklusive dadurch nicht erledigter Aufgaben, bereits erfolgter mündli-cher Hinweis an den Vorgesetzten/Arbeitgeber mit der Bitte um Abhilfe, Unter-schrift der/des Beschäftigten oder aller anwesenden Beschäftigten.

Eine Kopie der Überlastungsanzeige sollte an den Personal-/Betriebsrat ge-schickt werden. Da eine Überlastungsanzeige eine Urkunde ist, darf sie nicht ohne Erlaubnis des Beschäftigten vernichtet werden.

Als Anlage zu diesem mitglieder-info haben wir eine Muster-Überlastungs-
anzeige beigefügt.


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