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Senatsbeschluss ist abenteuerlich und unseriös!

Als abenteuerlich und unseriös, zumindest aber irreführend bezeichnet der dbb hamburg den Senatsbeschluss, die den Beamtinnen und Beamten die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung eröffnen soll.

„Anstelle von Lobpreisungen dieses zweifelhaften Unterfangens hätte man eine seriöse Prüfung des Senats zu unseren Einwendungen erwartet, die wir mit unserer Stellungnahme abgegeben haben. Weder der Gesetzesvorbehalt des Bundes zum Sozialgesetzbuch V, das entsprechend geändert werden müsste, noch die verfassungsrechtlichen Bedenken sind geklärt,“ so dbb-Landeschef Rudolf Klüver.

Wenn der Senat nun betont, dass man „lediglich vorlege“ und nun eine bundeseinheitliche Lösung angestrebt werde, verkennt die politischen Gegebenheiten im Bundesrat und Bundestag, denn bislang geht die Bundesregierung davon aus, dass die Einführung einer Versicherungspflicht in der GKV für alle Beihilfeberechtigten gar nicht möglich ist (Antwort der Bundesregierung auf Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke –BT-Drs. 18/ 11738).

Ein ähnlicher Vorstoß aus Sachsen ist Ende 2016 im Bundesrat gescheitert.

Auch das Bundesinnenministerium wendet sich gegen einen solchen Vorstoß. Mit Schreiben an die PKV vom 08.09.2017 sieht das Ministerium keine Veranlassung diesem Anliegen näherzutreten.

Die Arbeitsgemeinschaft höherer Dienst (AhD) bezweifelt in ihrem unlängst veröffentlichten Newsletter den Vorstoß aus Hamburg und äußert erhebliche rechtliche Bedenken.

„Für alle „Bestandsbeamten“ ist der Weg in die GKV verbaut, denn sie verfügen über keine Zugangsberechtigung wegen fehlender Vorversicherungszeiten; für alle neuen Beamten dürfte Gleiches gelten. Zunächst müsste das SGB V geändert werden. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich der rot-grüne Senat mit Bürgermeister Scholz an der Spitze mit einem fragwürdigen Ruhmesblatt als Vorreiter der Bürgerversicherung etablieren will; politisch vielleicht verständlich; in der tatsächlichen Umsetzbarkeit ist dieser Hamburger Vorstoß wegen „Alltagsuntauglichkeit“ aber abzulehnen,“ so Rudolf Klüver abschließend.

Man darf nun gespannt sein, wie die Hamburgische Bürgerschaft mit diesem Gesetzesvorhaben umgeht…….

Hamburg, 19.12.2017


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