Wo viel Kritik ist, sollte man mit Lob nicht sparen, wenn es angebracht ist.
Wir freuen uns, dass die Behördenleitung und der Senat der Anregung des LVHS gefolgt ist und für den Allgemeinen Vollzugsdienst, in Folge der Bemühungen zum G20 Gipfel, beschlossen hat, Sonderurlaub von drei Tagen zu gewähren.
Ursprünglich war geplant, diesen nur Polizeivollzugskräften zuzusprechen. Mit dieser Maßnahme macht der Senat deutlich, dass der Hamburger Justizvollzug einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit unserer Stadt leistet und in der gegenwärtigen personellen Situation über mehrere Wochen zusätzlichen Belastungen zur Durchführung des G20 Gipfels ausgesetzt war und ist.
Eine Gewährung des Zusatzurlaubes für unsere Verwaltungskräfte und weiteren Im Vollzug eingesetzten Bediensteten, die über den 07/08/09.07.14 zur Unterstützung in den Anstalten Billwerder/Untersuchungshaftanstalt und Hahnöfersand eingesetzt waren, hält der LVHS nach wie vor für angezeigt. Wir geben diesbezüglich unsere Forderung und Bemühungen nicht auf, dass diese Kolleginnen und Kollegen entsprechend berücksichtigt werden.
Sollte unsere Forderung nach der Gleichbehandlung keine Berücksichtigung finden, werden wir als LVHS die Leistungen der Verwaltung mal wieder mit einer kleinen Geste honorieren!
Landesleitung LVHS