pdf small dbb HH Info 21/2015

Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nimmt Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.


Das BVerfG hat mit Beschluss vom 29.07.2015 (2 BvR 1397/14) eine Verfassungsbeschwerde eines Klägers, der gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 02.04.2014 (V R 62/10) vorgegangen ist, nicht zur Entscheidung angenommen. In der Verfassungsbeschwerde wurde die Frage aufgeworfen, ob die mit dem Steueränderungsgesetz 2007 herabgesetzte Altersgrenze von 27 auf 25 Jahre für den Bezug von Kindergeld verfassungsgemäß ist.

Dies hätte auch unmittelbare Folgen auf die Höhe der Gewährung des jeweiligen Familienzuschlages gehabt. Darüber hatte der dbb hamburg mit seiner dbb hh info 14/ 2014 ausführlich berichtet.

Durch die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde ist die Entscheidung des Bundesfinanzhofes rechtskräftig geworden.

Sofern in Hamburg zu dieser Sachlage Widerspruch eingelegt wurde, so wird angeraten, diesen nun zurückzunehmen.

Bearbeitungszeiten in der Beihilfe
Leichte Besserung und neue Klarstellungen

Wie aus beigefügter Kl. Anfrage (21/1023) ersichtlich und nach Eingang zum Teil sogar lobenden Emails, hat sich die Sachlage in der Beihilfesachbearbeitung anscheinend etwas entspannt.

So wird in der Drucksache derzeit eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von ca. 15 Arbeitstagen genannt und es wird erstmalig von der im Jahresdurchschnitt avisierten durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 10 auf 12 - 13 Tage abgewichen bzw. angehoben. Dies scheint für den dbb hamburg weitaus realitätsnäher, wenn auch problematischer, denn der Senat spricht hier von einem Jahresdurchschnitt. So werden zukünftig (und wie bisher auch) besonders zum Jahresende diese Durchschnittszahlen nicht haltbar sein.

Der dbb hamburg rät daher allen Beihilfeberechtigten ihre Anträge möglichst nicht bis zum jeweiligen Jahresende zu sammeln und erst dann einzureichen. Damit wäre allen Beteiligten geholfen.

Der dbb hamburg hat in der Vergangenheit immer wieder die unhaltbar langen Bearbeitungszeiten angeprangert. Fairness halber können wir nun von zum Teil besonders kurzen Bearbeitungszeiten berichten. So haben wir Rückmeldungen erhalten, die Bearbeitungszeiten von weit unter 10 Arbeitstagen benennen.

Wir bleiben am Ball und werden weiter berichten. Die Hoffnung stirbt zuletzt……

gez. Rudolf Klüver


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