Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf Grund vieler Nachfragen teilen wir Euch mit, dass laut einer schriftlichen kleinen Anfragedes Abgeordneten Sandro Kappe (CDU) vom 08.07.2022 und der Antwort des Senats - Drucksache 22/8825 - der Entwurf eines Hamburgischen Gesetzes zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2022 und zur Aufhebung personalvertretungsrechtlicher Sonderregelungen der Bürgerschaft zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorliegt (Drs. 22/8848).
Das bedeutet für Euch, dass die Auszahlung der Angleichungszulage für das Jahr 2021 nach dem Inkrafttreten des Gesetzes und die Auszahlung der Angleichungszulage für das Jahr 2022 zum 1. Dezember 2022 zusammen mit der Besoldungsanpassung erfolgen soll. Die Zahlungen erfordern das vorherige Inkrafttreten des Gesetzes, es sei denn, die Bürgerschaft ermächtigt den Senat schon im laufenden Gesetzgebungsverfahren, die Auszahlung bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorzunehmen.
Die vom dbb Hamburg vorgeschlagene jährliche Angleichungszuschlag (bis Ende 2025) von jeweils 1 % die in einem Beispielfall(A9 Stufe 8) zu einer Summe von 4126,25 € führen würde, wurde scheinbar nicht gefolgt. Dieser Betrag wäre zwar niedriger, dafür aber ruhegehaltsfähig und hätte in der Besoldung einen dynamischen Effekt. 


Mit der Befristung der Angleichungszulage (bis Ende 2025) dürfte das gleiche Problem einer möglichen verfassungswidrigen Besoldung und Versorgung ab dem Jahr 2026 erneut auf der Tagesordnung stehen. Der vorgeschlagene nachhaltige Zuschlag von jährlich 1 % würde sich aber über das Jahr 2025 hinaus positiv für alle Seiten auswirken.
Eine vergleichbare Regelung für Versorgungsempfänger bleibt der Entwurf bisher ebenfalls schuldig.
Über die Frage der Verfassungskonformität der Besoldung für die Jahre 2011 bis 2020 muss somit weiterhin vor den Gerichten gestritten werden und die Lösung des Besoldungskonflikts bleibt in Hamburg auf unabsehbare Zeit offen.
Bei Rückfragen stehen wir vom LVHS Euch jederzeit zur Verfügung.
René Müller/Sascha Möbius


 

 

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