Empfangsbekenntnis  -    Klage-Entwurf Fristwahrung Passive -    Klage-Entwurf Fristwahrung Stand 08.11.21

"Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder des LVHS,

viele von Euch haben bereits einen Teilwiderspruchsbescheid vom Personalamt bekommen.

Wir stellen Euch hier zwei verschiedene Musterklageschriften zur Verfügung. Das Muster für aktive Mitglieder unterscheidet sich von dem Muster für passive Mitglieder (Ruheständler).
Im Muster für Passive fehlt der Verweis/der Satz: „Demnächst werde ich das Aktenzeichen eines vom dbb geführten Verfahrens benennen, auf das ich mich zur Begründung meiner Klage beziehe.“

Für passive/Ruheständler genügt zunächst die fristwahrende Klage wie im Muster angegeben.

Zu gegebener Zeit wird für die Ruheständler eine ergänzend gefertigte Musterklageschrift zur Verfügung gestellt.

Wir gehen davon aus, dass das VG Hamburg zunächst alle Klagen (seien es Einzelklagen oder die Musterklagen) sichtet / sortiert und die weitere dortige Vorgehensweise abstimmt. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen, kann allerdings nicht mit Bestimmtheit/Sicherheit gesagt werden.

Sobald Ihr Gebührenbescheide erhaltet, bitte einscannen und mir zusenden.



Beigefügt ist weiterhin das Muster eines Empfangsbekenntnisses für die Klagewilligen, das zusammen mit der fristwahrenden Klage dem VG Hamburg übermittelt werden sollte.

Nach Klageerhebung werden Gerichts- und Widerspruchsgebühren des Verwaltungsgerichts Hamburg erwartet. Der LVHS und der dbb Hamburg werden eine Bezuschussung der Gerichts- und Widerspruchsgebühren für Mitglieder zur Verfügung stellen. Über die Höhe der Zuwendung für Mitglieder wird in Kürze entschieden. Zunächst gehen wir davon aus, dass eine Gerichtsgebühr von 483€ entstehen wird. Ob und wie hoch die Selbstbeteiligung für das Einzelmitglied an der fällig werdenden Gerichts/Widerspruchsgebühr ausfällt, ist momentan noch nicht bezifferbar. Dort kommt es auch auf die Anzahl der eingereichten Klagen und das zur Verfügung stehende Budget der Gewerkschaft an.

Wir geben dabei zu bedenken, dass wir über Jahre hinweg bestrebt sind die Mitgliedsbeiträge gering zu halten. Trotzdem werden wir versuchen, die fälligen Gebühren ganz oder teilweise zu übernehmen. Das Dienstleitungszentrum Nord leistet in diesem Verfahren bereits Support durch die zur Verfügungsstellung der Klageentwürfe und übernimmt die Durchführung von Musterklagen zunächst für die Besoldungsgruppe A7 bis A15. Hierbei sei noch einmal der Hinweis gestattet, das die Landesfachgewerkschaften und der dbb Hamburg dabei keine rechtsschutzgewährende Institution für Einzelmitglieder sind.
Falls das VG Hamburg der Bitte um die besagte Fristverlängerung „von zumindest drei Monaten“ (laut Klageschrift) nicht entsprechen sollte, was höchst unwahrscheinlich, aber dennoch nicht völlig auszuschließen ist, bitten wir um sofortige Nachricht, um dann ebenso kurzfristig reagieren zu können.

Um die genauen Kosten für die Mitgliedsgewerkschaft feststellen zu können, ist es unbedingt erforderlich, dass Ihr uns als LVHS bei/nach Klageerhebung informiert.

Was ist für Klagewillige als nächstes zu tun?

1. Teilwiderspruchsbescheid abwarten
2. Für Klagewillige Klageentwurf ausfüllen, ausdrucken und mit Empfangsbekenntnis einreichen.
3. LVHS informieren unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Sollte es Neuigkeiten geben, informieren wir Euch unmittelbar.

Der LVHS weist nochmal darauf hin, dass für die entstandene Unsicherheit bei unseren Mitgliedern und das juristische Chaos ausschließlich der Senat der FHH verantwortlich ist.

Wir als Gewerkschaft leisten Euch als unseren Mitglieder die bestmögliche Hilfestellung ohne den Anspruch der juristischen Korrektheit zu beanspruchen.


 

 

BBBank Wunschkredit lvhs


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