Liebe Kolleginnen und Kollegen,
dbb Hamburg und auch der LVHS sind weiterhin daran interessiert einfache Lösungen für unsere Kolleginnen und Kollegen des Justizvollzuges im Fall der Widersprüche zur amtsangemessenen Alimentierung anbieten zu können.
Aus diesem Grund trafen sich zu einem weiteren Arbeitsgespräch mit dem Hamburger Finanzsenator der dbb hamburg und Vorsitzende der Landestarifkommission Michael Adomat. Ebenso zugeschaltet war der Leiter des Personalamtes Volker Wiedemann.
Zu dem großen Themenblock der Auseinandersetzung um eine amtsangemessene Alimentation der Beamtinnen und Beamten in Hamburg und zu der damit im Zusammenhang stehenden absehbaren Klagewelle vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Hamburg unterbreitete der dbb hamburg den erneuten Willen zur Führung von Musterklagen, den der Senat nach wie vor ablehnt. Zur Entlastung der Verwaltungsgerichte schlug der dbb hamburg von sich aus vor je einen Fall pro Besoldungsgruppe der Besoldungsgruppe A als Musterklagen einzureichen, an denen sich alle anderen Kläger*innen orientieren bzw. sich die Begründungen der Musterklagen zu eigen machen können.
Damit könnten alle anderen zu erwartenden Klagen der Beschäftigten zunächst ruhend gestellt und der Ausgang der „Musterklagen“ abgewartet werden.
Dieser dbb-Vorschlag traf zumindest beim Personalamt nicht auf taube Ohren und man wolle über diese organisatorische Maßnahme nachdenken. Dennoch arbeitet der dbb hamburg nach wie vor an einer Musterklageschrift, die allen dbb-Mitgliedern zu gegebener Zeit zur Verfügung gestellt wird.
Mit der Erteilung der Widerspruchsbescheide durch das Personalamt ist ab Ende September 2021 zu rechnen.
Weitere Infos folgen in Kürze.
Die Landesleitung des LVHS