Wie wir alle wissen sind Handytelefonate aus einer Gefängniszelle heraus normalerweise verboten. Da die Besuche erheblich eingeschränkt wurden, haben die Gefangenen in den Hamburger Justizvollzugsanstalten jedoch einfache Mobiltelefone mit aufladbarem Guthaben oder im offenen Vollzug ihre Smartphones bekommen, damit sie Kontakt zu ihren Familien halten können. Dies erfolgte seinerzeit im Einvernehmen da darauf hingewiesen worden ist die Mobilfunkgeräte sofort zu entfernen, sollte der Besuch wieder „normal“ laufen. Nachdem nun die Besuchsbeschränkungen wieder weitgehend aufgehoben sind, sollten wie erwähnt jetzt auch die Telefone wieder abgegeben werden. In einem angemessenen Vorlauf wurden die Gefangenen davon in allen Anstalten informiert. Das es nun Gefangene gibt, die gegen die Entscheidung die Mobilfunkgeräte herauszunehmen gerichtlich vorgehen war abzusehen.

Jedoch ging der LVHS davon aus, dass dies im Vorwege auch seitens der Amtsleitung abgewogen worden war und dementsprechend mit den juristischen Gremien erörtert wurde. Das nun wieder erwarten Beschlüsse seitens der Gerichte gefasst werden, die den Gefangenen ermöglichen die Mobilfunkgeräte in geschlossenem Vollzug zu behalten kommt einem Skandal gleich und stößt bei den Kolleginnen und Kollegen auf Unverständnis. Dass die Bediensteten teilweise Mobilfunkgeräte herausnehmen und teilweise belassen müssen ist schon paradox. Besonders ärgerlich ist es jedoch, wenn zum Zeitpunkt der Herausnahme keiner der höheren Führungskräfte vor Ort ist, um die getroffenen Entscheidungen gegenüber den Gefangenen zu erläutern. So mussten sich die Kolleginnen und Kollegen erklären ohne die Kenntnis von weiteren rechtlichen Details. 

Ca. 500 Mobiltelefone hat die Justizbehörde für 20 Euro das Stück ausgegeben. Auch die Telefonkarten dafür müssen die Häftlinge selbst bezahlen. Doch längst nicht alle haben sich an die Regeln gehalten. Allein in der Justizvollzugsanstalt Billwerder gab es seit Ende April mehr als 150 Verstöße, davon ca. 70 schwerwiegende, die laut Justizbehörde allerdings nicht gravierend ins Gewicht fallen? Es soll „strenge Regeln“ für die Nutzung geben? Hier bleibt die Frage was nun schwerwiegend ist und was „strenge Regeln“ sind? Nicht auszudenken wenn ein nicht autorisierter Anruf bei einer Geschädigten oder einem Geschädigten eingeht. Schlimmer könnte so ein Horror für den oder die Betroffene nicht sein. Dies reißt alte Wunden auf und führt ggf. zu großer Angst und Unsicherheit. Eine hoch brisante Angelegenheit. Man sollte aus der Ferne vorsichtig sein dies zu beurteilen, sowie es offensichtlich die Gerichtsbarkeit und die Behörde macht.

Führt jemand seine „Geschäfte“ aus einer Justizvollzugsanstalt telefonisch in nicht regulierbarem Ausmaß weiter, sehen wir zudem den Resozialisierungsgedanken dem die Kolleginnen und Kollegen trotz Personalknappheit jeden Tag versuchen zu erfüllen stark gefährdet.

Auch die Maßgabe die Mobilfunkgeräte nicht aus den Hafträumen mit sich führen zu dürfen wurde nicht eingehalten. Selbst Disziplinarmaßnahmen, die durch solches Verhalten von Kolleginnen und Kollegen eröffnet wurden, verfehlten die entsprechende Wirkung, auf Grund des hierfür noch nicht entwickelten und dadurch unterschiedlich gehandhabten Strafenkatalogs.

Was zudem für weitere Irritationen in allen Vollzugsanstalten sorgt sind die steigenden, scheinbar in dem Ausmaß nicht erwarteten Gefangenenzahlen und die durch Platzmangel aufgelösten Pandemiestationen. Salopp gesprochen; die Anstalten sind mal wieder überfüllt.

Sollte es z.B. in unseren Justizvollzugsanstalt einen so genannten „Superspreader“ geben der, wie in den Justizvollzugsanstalten üblich in mehreren Hafthäusern unterwegs ist, stehen wir vor großen menschlichen und logistischen Problemen. In solchen Fällen sollen die positiv getesteten Gefangenen mit einem speziellen Quarantäne-Transport in das Zentralkrankenhaus der Justizvollzugsanstalten verbracht werden. Sobald es also in nur einem Hafthaus von bis zu 150 Gefangenen einen Ausbruch gibt, ist dies einfach nicht machbar und lässt das gesamte System zusammenbrechen. Wir hoffen alle, dass es diesen Fall nicht geben wird. Jedoch beschleicht nicht nur uns der Gedanke, dass man eine solche Situation weder eingeplant noch durchgeplant hat. Wir und die Kolleginnen und Kollegen wollen auf eine zweite Welle vorbereitet sein und möchten gerne wissen;

was wäre wenn? 

Die Landesleitung


 

 

BBBank Wunschkredit lvhs


Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.