Hamburg, 05.06.07
INFO
Erster Teilerfolg: Kostendämpfungspauschale in der Beihilfe in erster Distanz für rechtswidrig erklärt
Seit der Einführung der so genannten Kostendämpfungspauschale zum 01.08.2005 hat der dbb hamburg - auch stellvertretend für den LVHS - in verschiedenen Musterverfahren gegen die Einführung geklagt.
Nunmehr hat das Verwaltungsgericht Hamburg die Einführung von Anfang an für rechtswidrig erklärt.
Das Gericht hat darüber hinaus allerdings die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht zugelassen, wovon der Senat Gebrauch machen wird.
Der LVHS wird zeitnah über den weiteren Sachstand berichten.
Hamburgisches Besoldungs- und Versorgungsgesetz 2007/2008
In der Sitzung des Haushaltsausschusses der Bürgerschaft am 29.05.2007 hat der Ausschuss beschlossen, am 13.06.2007 eine Expertenanhörung durchzuführen. Staatsrat Dr. Schön wies in diesem Zusammenhang auf die äußerst enge Zeitschiene der parlamentarischen Beratungen hin, da die vorgesehene Einmalzahlung im August 07 erfolgen soll.
Wir fordern nach wie vor eine Einmalzahlung von 750,00 €, sowie eine lineare Erhöhung der Bezüge um 3 Prozent.
Hamburg setzt Urteil des Verfassungsgerichtes um
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 20.03.2007 entschieden, dass der vom Gesetzgeber zu beachtende Grundsatz der Versorgung aus dem letzten Amt eine Verlängerung der Wartefrist auf mehr als zwei Jahre nicht zulässt. Die entsprechende Vorschrift im Beamtenversorgungsgesetz war daher für nichtig zu erklären. Zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Entscheidung bereits bestandskräftige Versorgungsfestsetzungsbescheide bleiben jedoch unberührt.
Die Angelegenheit wurde von Gewerkschaftsseite mit Senatsvertretern erörtert. Dabei wurde klargestellt, dass Hamburg sich dem Urteil „beugt" und zukünftige Versorgungsfälle entsprechend regelt. Die nach dem o. g. Datum mit Widerspruch behafteten Versorgungsbescheide sollen nun zugunsten des/der Betroffenen entschieden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand