Hamburg, 02.05.07

  INFO

 

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

 

Urlaubsregelung nach dem neuen TV-L

 

 

Aufgrund erheblicher Interventionen bei Senatsvertretern konnte nun erreicht werden, dass die alte Urlaubsregelung weiterhin Bestand hat. Zunächst war es nicht sicher, ob das Personalamt den Einwendungen der Gewerkschaften folgen würde (siehe auch das LVHS Info vom 06.03.2007) und somit die Beschäftigten insbesondere den Jahresurlaub noch im Jahre 2007 abgelten müssten. Damit wäre die Handlungsfähigkeit der Dienststellen zum Ende des Jahres in Frage gestellt worden.

 

Es konnte nun durchgesetzt werden, dass der jeweilige Jahresurlaub - nach wie vor - bis spätestens 30.09. des Folgejahres vollständig abzugelten ist.

Auch für den Beamtinnen und Beamten gilt diese Altregelung weiterhin.

 

Dreijährige Wartefrist für Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt ist verfassungswidrig

 

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom  20.03.07 die Wartefrist von drei Jahren für Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt für verfassungswidrig erklärt. Die Ausdehnung der Wartefrist auf drei Jahre sieht das Bundesverfassungsgericht mit dem Grundgesetz als unvereinbar an. Der Beschluss erklärt die im Beamtenversorgungsgesetz verankerte Wartezeit  von zwei auf drei Jahren für die Besoldung aus dem letzten Amt für nichtig.

Zu beachten ist,  dass zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Entscheidung bereits bestandskräftige Versorgungsfestsetzungsbescheide nicht berührt sind.

Durch die Föderalismusreform ist allerdings die Gesetzgebungskompetenz für das Dienstrecht auf die Länder übergegangen. Daher ergibt sich für Hamburg weiterer Handlungsbedarf.

 

Der LVHS wird weiterhin berichten

 

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

kn buch klein

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