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Neues vom Weihnachts-/ Urlaubsgeld und der Arbeitszeit
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Senat hat den Gewerkschaften mitgeteilt, dass er die bis zum 31.12.06 geltenden sozial gestaffelten Regelungen beim Weihnachts- und Urlaubsgeld weiter beibehalten will.
Zur Erinnerung: Die Bürgerschaft hatte im Jahr 2003 ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Danach sollte dann wieder der alte Stand eintreten.
Aber weit gefehlt. Nun will niemand mehr im Senat etwas davon wissen. Man könnte dies auch als wortbrüchig bezeichnen.
Ein diesbezüglicher Gesetzentwurf wird vom Senat vorbereitet und der Bürgerschaft vorgelegt.
Es wird nun darauf ankommen, im Gesetzgebungsverfahren und gegenüber den Politikern alles dranzusetzen, um doch wieder den alten Stand zu bekommen.
Für die Angestellten, die vor dem 01.07.03 in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis standen, gelten nach wie vor noch die damals gültigen Tarifverträge, die, obwohl sie inzwischen von den Arbeitsgebern gekündigt wurden, noch so lange weiter Bestand haben, bis sie durch neue ersetzt werden.
Aus diesem Grunde konnte der Senat dann auch mit den danach neu eingestellten Angestellten entsprechende Einzelarbeitsverträge abschließen, welche die gleichen Regelungen wie bei den Beamten haben, was Weihnachts-/ Urlaubsgeld und Arbeitszeit angeht.
Erfolgreich waren wir als Gewerkschaften, was die wöchentliche Arbeitszeit angeht.
Der Senat hat zugesichert, dass es keine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit geben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand