Hamburg, 14.12.05

 

INFO

 Kostendämpfungspauschale in der Beihilfe

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

mit Info vom 23.11.05 hatten wir bereits auf das Ärgernis der Kostendämpfungspauschale hingewiesen. Die Kostendämpfungspauschale ist sowohl dem Grunde nach als auch in der Höhe und in der Anrechenbarkeit strittig. Derzeit sind bereits bis zu 600 Widersprüche bei den Zentralen Personaldiensten anhängig.

Unabhängig vom Ausgang der von unserer gewerkschaftlichen Dachorganisation (dbb) betriebenen Verfassungsbeschwerde, wird der dbb nunmehr Musterklageverfahren durchführen.

Im Hinblick auf die Problematik, dass die Kostendämpfungspauschale in jedem Jahr erhoben wird, hat die FHH zwischenzeitlich zugesichert, dass ein Widerspruch ab dem Kalenderjahr ausreicht, in dem er gegen den ersten Festsetzungsbescheid, mit dem die Kostendämpfungskostenpauschale festgesetzt ist, eingereicht wird. D. h. für die Folgejahre ist kein weiterer Widerspruch erforderlich.

 

Jede/r Beschäftigte muss, der sich gegen die Pauschale wehren will, auch selbst Widerspruch einlegen. Die vom dbb hamburg durchzuführenden Musterverfahren befreien den Einzelnen nicht von der grundsätzlichen Verpflichtung der Einlegung eines Widerspruches.


Alle Widersprechenden sollten daher das in Vorbereitung befindliche Angebot der FHH der Ruhenderklärung der Widerspruchsverfahren annehmen, es sei denn es ergehen wiedererwarten positive Bescheide.

Die Zentralen Personaldienste werden in nächster Zeit allen Widersprechenden über die dargestellte Vorgehensweise informieren.

Wir weisen noch einmal darauf hin, dass über unsere Internetseite ein entsprechender Widerspruchsvordruck heruntergeladen werden kann bzw. bei den Ortverbandsvorsitzenden angefordert werden kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand


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