Hamburg, 23.11.05

 

INFO

 

Achtung Beihilfe 

Ärgernis Kostendämpfungspauschale

 

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

 

trotz aller Proteste hat sich der Senat nicht davon abbringen lassen, die Kolleginnen und Kollegen weiterhin zur Kasse zu bitten.

Er hat die siebte Verordnung zur Änderung der Hamburgischen Beihilfeverordnung beschlossen, in der hauptsächlich die Einführung einer gestuften Kostendämpfungspauschale abgehandelt wird.

In dieser Angelegenheit werden Musterklagen vorbereitet.

Abgesehen von der grundsätzlichen Frage der Verfassungsmäßigkeit hinsichtlich der Einführung der Kostendämpfungspauschale ist zu prüfen, inwieweit die Anrechnung der vollen Jahreskostendämpfungspauschale für das Jahr 2005 gerechtfertigt ist, da diese mit Wirkung erst zum 01.08.05 eingeführt wurde.

Zwischenzeitlich sind erste Bescheide ergangen, welche die volle Pauschale zum Inhalt hatten.

Ebenso strittig ist die Anrechenbarkeit auf die Belastungsgrenze nach § 6 a Beihilfeverordnung (derzeit höchstens 312 € jährlich).

 

Wir weisen alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen daraufhin, in jedem Fall vorsorglich Widerspruch gegen ihre Bescheide einzulegen. Wir bieten dazu einen Vordruck an, der bei den Ortsverbandsvorständen angefordert werden kann bzw. auf unserer webside heruntergeladen werden kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

 

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