Hamburg, 30.10.06

LVHS - Presseschau

Senator Carsten Lüdemann: Gefängnisse bleiben in öffentlicher Hand

Artikel: Die Welt  26.10.2006

 

Justizsenator Carsten Lüdemann (CDU) lehnt eine Privatisierung von Haftanstalten kategorisch ab, wie er im Vorfeld der Bundestagung der Strafvollzugsbediensteten in Hamburg der WELT sagte. Damit schlägt die Hansestadt einen ganz anderen Kurs ein als ein beispielsweise das ebenfalls CDU geführte Hessen, das Vorreiter in der Privatisierung von Gefängnissen ist. Lüdemann: „Es gibt Bereiche, in denen ich Privatisierungsgedanken eine glasklare Absage erteile. So wird es eine Übertragung von Aufgaben des Allgemeinen Vollzugsdienstes auf private Sicherheitsdienste unter meiner Führung nicht geben." Auch wenn es momentan sehr modern sei, in der Vollzugspolitik Privatisierungsmaßnahmen zu diskutieren und umzustellen, stelle er sich gegen diesen Trend.

 

Gleichzeitig gäbe es aber Bereiche, in denen der Vollzug Kooperationen mit Privaten anstrebe. Lüdemann: „Insbesondere bei der Ausbildung und Qualifikation von Strafgefangenen arbeiten wir sehr gut mit externen Partnern zusammen. Hier ist der Strafvollzug innovativer, zukunftsoffener und auch fantasievoller geworden." Als Beispiele nennt er Resozialisierungsprojekte in Fuhlsbüttel, Billwerder und Hahnöfersand, oder das „Public Private Partnerchip" - Projekt „Santa Fu".

 

Der Bundesgewerkschaftstag des Bundes der Strafvollzugsbediensteten steht unter dem Motto „Strafvollzug ist keine Privatsache". Klaus Neuenhüsges vom Landesverband der Strafvollzugsbediensteten betont, dass der Vollzug „eine klassische hoheitliche Aufgabe" sei. Neben Lüdemann werden auch die Fraktionsvorsitzenden von SPD und GAL, Michael Neumann und Christa Goetsch sprechen, sowie der Verfassungsexperte der CDU-Fraktion, Kai Voet Van Vormizeele. Etwa 150 Delegierte kommen zu der Tagung ins Hotel „Hafen Hamburg".

 

Neuenhüsges berichtet, dass sich Überlegungen, den Strafvollzug zu privatisieren, „wie eine rote Linie durch die ganze Republik ziehen". Hessen machte mit der privat betriebenen Justizvollzugsanstalt Hühnfeld den Anfang, aber auch in Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen gebe es entsprechende Planungen. Gefangene dürfe man aber nicht unter dem Aspekt der „Gewinnmaximierung" betrachten. Deshalb freue ihn das klare Bekenntnis des Justizsenators umso mehr. „Die Kooperation mit Herrn Lüdemann ist gedeihlich", sagte der Gewerkschafter. Auch die Justizbehörde betont, die Kommunikation zu den Strafvollzugsbediensteten sei vertrauensvoller geworden.

 

Lüdemann streicht heraus, dass der Strafvollzug anerkanntermaßen zu den Kernaufgaben des Staates zähle. „Rein finanzielle Erwägungen können eine Übertragung auf Private nach meiner Überzeugung jedenfalls nicht rechtfertigen. Der Strafvollzug muss Teil des staatlichen Gewaltmonopols bleiben, weil er die Kehrseite und Folge, des staatlichen Straf- und Strafverfolgungsanspruchs darstellt".

 

Einen zweiten wichtigen Punkt auf der heutigen Tagung wird die Föderalismusreform einnehmen. Hamburg arbeitet an einem eigenen Strafvollzugsgesetz. Lüdemann tritt Befürchtungen entgegen, es könne eine „Rechtszersplitterung" geben, wenn jedes Bundesland ein eigenes derartiges Gesetz mache. „Wir haben 16 unterschiedliche Polizeigesetze in den Bundesländern - ohne dass mir der Begriff der „Rechtszersplitterung geläufig wäre".  

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