Info - Amtsangemessene Alimentation
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Im Hinblick auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Az. 3 A 1058/17) rät der dbb Bund aus grundsätzlichen besoldungsrechtlichen Gründen Beamtinnen und Beamten mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern rein vorsorglich, zur Fristwahrung (Stichwort: haushaltsnahe Geltendmachung) bis zum 31. Dezember 2017 bei den jeweiligen Dienstherrn Widerspruch gegen die gewährte familienbezogene Besoldung einzulegen, verbunden mit einem entsprechenden Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation für das dritte und ggf. weitere Kinder.
Dieser Widerspruch sollte zudem den Antrag enthalten, das Verfahren bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ruhend zu stellen.
Ein entsprechender Musterwiderspruch ist als Anlage dieser Info beigefügt, da eine Rechtsschutzgewährung oder Beratung aufgrund der Vielzahl möglicherweise betroffener Beamtinnen/Beamten durch den dbb Bund bzw. die Dienstleistungszentren nicht möglich ist.
Des Weiteren beigefügt sind die dbb-Info Nr. 40/2017 mit einer ausführlichen Darstellung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Jürgens