In der Ausgabe des Vollzugsdienstes 6/15 berichteten wir über den Umgang mit Bediensteten bei einer Ansteckung mit Tbc.
Im Beitrag „So geht´s nicht!“ stellte sich die Frage,
Dienstunfall oder nicht?
Es wurde vom Personalamt angeführt, dass eine Ansteckung mit Tbc jederzeit und überall möglich wäre. Das Bedienstete im Justizvollzug einer besonderen Risikogruppe angehören und sich dem Kontakt mit Tbc- infizierten Gefangenen nicht entziehen können, blieb indes unberücksichtigt.
In Zusammenarbeit mit dem LVHS, dem Amt für Justizvollzug ,der Behördenleitung und dem Rechtsanwalt des dbb Dienstleistungszentrum Nord wurde dem Personalamt gegenüber verdeutlicht, dass sich die Bediensteten in einer JVA, durch den bestehenden Versorgungsauftrag gegenüber Gefangenen und der unmittelbaren Räumlichen Nähe zu Infizierten, in einer besonderen Gefahrenlage befinden.
Durch die gute und lückenlose Argumentation bezüglich der erhöhten Ansteckungsgefahr, gelang es gemeinsam, das Personalamt zu überzeugen, dass genau dieser seltene, aber aufgetretene Fall einer Ansteckung nicht alltäglich ist und somit als Dienstunfall gewertet werden muss.
An dieser Stelle gilt unser besonderer Dank Staatsrätin Günther, Amtsleiter Dr. Schatz und natürlich allen Beteiligten für ihren Einsatz.
Der LVHS geht davon aus, dass zukünftig derartige Entscheidungen vom Personalamt schneller zu Gunsten unserer Bediensteten getroffen werden.
Jacqueline Schönefeldt
LVHS Landesvorstand






