CDU und GAL zum Strafvollzug

Das Strafvollzugsgesetz wird geändert. Die Regelungen für Jugend- und Erwachsenenvollzug werden in zwei Gesetze getrennt. Grundlage ist jeweils das Hamburger Strafvollzugsgesetz. Die materielle Ausgestaltung richtet sich grundsätzlich nach den Regelungen im schleswig-holsteinischen Jugendstrafvollzugsgesetz. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass über einzelne Regelungen weiterer Diskussionsbedarf besteht.

Hamburg schließt sich im Hinblick auf ein Untersuchungshaftgesetz der 9er-Gruppe unter den Bundesländern an und beteiligt sich aktiv an der Erarbeitung eines entsprechenden Entwurfs.

Bei der praktischen Ausgestaltung des Strafvollzuges wird in den Mittelpunkt die Vermeidung von Rückfällen in Straffälligkeit gestellt bei gleichzeitigem Schutz der Bevölkerung vor Straftäterinnen und Straftätern.

Dazu bedarf es einer Entlassungsvor- und -nachbereitung im Bezug auf alle entlassenden Haftanstalten, die die Möglichkeiten nutzt, eine hohe Chance auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung insbesondere durch eine Kontinuität in der Betreuung und durch Vermittlung von Arbeit und Wohnung zu erreichen.

Resozialisierung dient nicht nur der Täterin oder dem Täter, sondern ist auch aktiver Opferschutz. Hohen Stellenwert verdient gleichzeitig die aktive Arbeit im Operschutz. Opfer von Straftaten dürfen nicht allein gelassen werden und müssen direkte Hilfe erfahren.

Es soll eine konzeptionell und organisatorisch selbstständige, räumlich getrennte sozialtherapeutische Anstalt geben, die organisatorische Synergien nutzt.

Weiterhin sollen geprüft werden:

  • wie die Einschlusszeiten im Strafvollzug so gestaltet werden können, dass die Angebote für Straffällige (z.B. Drogenhilfe) wahrgenommen werden können,

 

  • wie Ressourcen bei Leerständen in JVAs (Gebäude und Personal) effektiver genutzt und konzeptionell aufgegriffen werden können.

 

Deputierten soll der Zugang zu Justizvollzugsanstalten in gleichem Rahmen wie Bürgerschaftsabgeordneten ermöglicht werden. 

Der LVHS wird zeitnah mit der neuen Behördenleitung (Senator Dr. Till Steffen - GAL und Staatsrätin Carola von Paczensky) Gespräche aufnehmen und weiter berichten.

Hamburg, den 13. Mai 2008


 

 

BBBank Wunschkredit lvhs


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