Hamburg,23.11.05
Presseinformation
Eigenes Strafvollzugsgesetz für Hamburg
LVHS warnt Kusch
Kommt es so, wie es die Politik in Berlin beschlossen hat, können die Länder bald ihre eigenen Strafvollzugsgesetze haben. Senator Kusch freut das Vorhaben. Der LVHS als größte Gewerkschaft des Hamburgischen Strafvollzuges kritisiert diese Pläne.
Landesvorsitzender Klaus Neuenhüsges : „Wir sind nach wie vor der Meinung, dass eine Verlagerung der Kompetenz für die gesetzlichen Grundlagen der Inhaftierung von Menschen auf 16 Länder ein Rückfall in die Kleinstaaterei bedeutet.
Gleichwohl stehen wir dem Senator als Kompetenzpartner zur Verfügung. Es darf aber keine Absenkung der Standards geben So muss der Schutz der Öffentlichkeit neben dem Gebot der Resozialisierung treten. Eine Beteiligung der Gefangenen an den Kosten des Vollzuges ist vorstellbar. Das von Dr. Kusch formulierte Ziel des sogenannten Chancenvollzug (nur Angebote für Gefangene die es wollen) wird schon längst im Hamburger Strafvollzug praktiziert".
Neuenhüsges weiter: „Wir dürfen allerdings den gesellschaftlichen Auftrag der Resozialisierung nicht aufgeben. Resozialisierung bedeutete auch Sicherheit für die Bevölkerung und auch Sicherheit unserer eigenen Kolleginnen und Kollegen vor Ort, welche diese schwierige Aufgabe leisten. Strafvollzug ist nach wie vor eine Aufgabe des Staates und gehört auch nicht in die Hände privater Sicherheitsdienste".