Hamburg, den 10. Juni 2008
Info
- Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen
Die Bearbeitungszeit sank in den letzten Wochen auf einen durchschnittlichen Wert von 11,8 Arbeitstagen mit weiter sinkender Tendenz.
Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass die Umstellung auf das neue IT-Verfahren „permis B" nun im Oktober 2008 erfolgen soll. Damit verspricht sich das Personalamt langfristig eine dauerhafte Absenkung der Bearbeitungszeiten auf durchschnittlich weniger als 10 Arbeitstage.
Hinsichtlich monatelanger Bearbeitungszeiten von Widerspruchsverfahren wurde nun auch eine „Juristen-Task-Force" eingerichtet. Man erhofft sich dadurch, zumindest mittelfristig auch dieses Problem zu lösen.
Der LVHS bedankt sich bei allen Kolleginnen und Kollegen des Strafvollzuges für ihre Unterstützung, die es mit ermöglicht haben, entsprechenden Druck aufzubauen, um diese Misere endlich in den Griff zu bekommen.
- Neues hamburgisches Beamtengesetz
Während Schleswig-Holstein den dortigen dbb bereits im Entwurfstadium in die Beratungen zu einem neuen Beamtengesetz einbezogen hat, brütet Hamburg weiter allein im dunklen Kämmerlein.
Nach unseren Informationen wird die Behördenabstimmung in den nächsten Wochen erfolgen. Nach der dann folgenden Senatsbefassung soll auch der dbb hamburg als unsere Spitzenorganisation beteiligt werden.
Es ist davon auszugehen, dass der Entwurf eines neuen HmbBG erst nach der Sommerpause 2008 vorgelegt wird. Zudem sollen bereits erste Eckpunkte für ein eigenes Besoldungs- und Versorgungsgesetz formuliert werden.
Zur Erinnerung: Durch die Förderalismusreform I ist die ausschließliche Gesetzgebung für das Dienstrecht der Beamtinnen und Beamten vom Bund auf die Länder übergegangen. Jetzt kann quasi jedes Bundesland sein eigenes Beamtenrecht erlassen. Lediglich das vor kurzem vom Bund verabschiedete Statusgesetz hat grundlegende und bundesweite Bedeutung. Das Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrecht regeln die Bundesländer zukünftig selbst.
Hinweis: Bei den Kolleginnen und
Kollegen, die unter das Tarifrecht fallen, regelt der TV-L (Tarifvertrag der
Länder) die Beschäftigungsbedingungen allerdings bundesweit.
Der Vorstand