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Besondere Altersgrenze im Vollzug bleibt
Forderung des LVHS damit erfüllt
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
der Präses der Justizbehörde Hamburg, Senator Dr. Roger Kusch, hat heute dem LVHS mitgeteilt, dass es keine Verlängerung der Lebensarbeitszeit für die Kolleginnen und Kollegen des AVD und des Werkdienstes geben wird.
Damit bleibt auch die Abfindungssumme in Höhe von 4.091 Euro erhalten.
Der LVHS begrüßt die Entscheidung des Senates, der damit anerkennt, dass die Kolleginnen und Kollegen im Strafvollzug besonders hohen körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand