Hamburg,27.10.05

 

Presseerklärung

 

Strafvollzug muss bundeseinheitlich bleiben

 

In diesen Tagen verhandeln Vertreter von CDU/CSU und SPD über ein Koalitionsvertrag. In diesem Rahmen will man sich auch über die Inhalte der angestrebten Föderalismusreform verständigen.

 

So sehr dies im Grundsatz zu begrüßen ist, so bedenklich ist die in diesem Zusammenhang bestehende Absicht, die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder zu übertragen.

 

Das nach jahrzehnte langer Diskussionen 1976 mit den Stimmen aller Parteien verabschiedete Strafvollzugsgesetz hat sich bewährt und dazu beigetragen, dass der Strafvollzug im internationalen Vergleich eine Spitzenstellung einnimmt. Er gilt insbesondere den jungen Demokratien in Mittel- und Osteuropa als rechtstaatliches Vorbild. Zukünftig muss es in Europa darum gehen, gleiche Mindesstandards für den Strafvollzug zu erreichen und abzusichern.

 

Landesvorsitzender Klaus Neuenhüsges:

„Eine Verlagerung der Kompetenz für die gesetzlichen Grundlagen der Inhaftierung von Menschen auf 16 Landtage würde für Deutschland ein Rückfall in die Kleinstaaterei bedeuten.  Vor allem aber besteht die Gefahr, dass in den Ländern populäre und wahltaktische Überlegungen die gesetzliche Gestaltung des hochsensiblen Strafvollzuges bestimmen, was sowohl die Sicherheit der Bevölkerung als auch den verfassungsrechtlichen verankerten Resozialisierungsauftrag gefährden würde. Und sicher werden in vielen Ländern die nach langer Entwicklung erreichten Mindeststandards der Haft aus Kostengründen mehr und mehr abgesenkt. Ein Abbruchunternehmen Strafvollzug darf sich unser Rechtsstaat jedoch nicht leisten".


 

 

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